So haben Hersteller reagiert:

Freihofer Gourmet Lachsforelle mit Apfel und Meerrettich-Dressing, ehemals Lachsforelle mit Meerrettich-Preiselbeer-Dressing

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Neue Bezeichnung macht deutlich: Neben Lachsforelle enthält der Salat Apfel als wesentliche Zutat
Geändert

Beim Essen der Lachsforelle beißt man unverhofft auf Apfelstücke. Hat mir nicht geschmeckt, hatte nur Fisch vermutet. Die Zutatenliste im Kleingedruckten lautet: Lachsforelle 40 %, Apfel 23 % (!!!), Preiselbeeren 4 %, Meerrettich 3,5 %. Fazit: 1/4 „falsches“ Produkt verkauft, da auf der Packung nur Lachsforelle steht. Den anteiligen Preis sollte der Hersteller uns erstatten.
Verbraucher aus Sarstedt vom 02.02.2014

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Zusammenfassung:

Weckt die Bezeichnung eines Produktes den Eindruck, es bestehe aus Fisch mit Sauce, sollte dies auch zutreffen. Stellt daneben ein weiteres Lebensmittel wie hier Apfel mit 23 % einen wesentlichen Anteil der Produktmenge, ist es nachvollziehbar, wenn Verbraucher dies auf den ersten Blick erfahren möchten.
Der Anbieter sollte die Bezeichnung ändern oder in direktem Zusammenhang um einen Hinweis auf Apfel und seinen Anteil am Produkt ergänzen.

Die Einschätzung bezieht sich auf die ursprüngliche Verbrauchermeldung

Darum geht’s:

Der Produktname und die gleichlautende Bezeichnung nennen Lachsforelle und ein Dressing aus Meerrettich und Preiselbeeren als Zutaten. Die Abbildung zeigt mehrere Stücke Fisch in heller Sauce mit einigen Preiselbeeren und weitere helle Stücke. Die Zutatenliste führt nach 40 % Lachsforelle als zweite Zutat 23 % Apfel auf.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung, Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Im Marktangebot ist eine Fülle von verschiedenen Feinkostsalaten, die sich in der Regel im Produktnamen als Salat zu erkennen geben. Fisch in Sauce wie Heringsfilets in Sahnedressing oder Tomatensauce gibt es zwar eher in Dosen, aber sie sind fester Bestandteil im Handel und vielen Verbrauchern bekannt. Daher ist es unserer Einschätzung nach verständlich, wenn Verbraucher bei der vorliegenden Produktbezeichnung keinen Apfel erwarten. Auch aus der Abbildung geht nicht auf den ersten Blick klar genug hervor, dass es sich bei den „hellen Stücken“ um Apfel handeln könnte.

Fazit:

Um eine (Ent)Täuschung von Verbrauchern zu vermeiden, sollte der Anbieter unserer Ansicht nach bereits auf der Schauseite des Produktes deutlich auf den Apfelanteil hinweisen.

Stellungnahme der Voss Feinkost, Dissen

Das Produkt „Freihofer Gourmet Lachsforelle mit Meerrettich-Preiselbeer-Dressing“ ist ein saisonal gelistetes Produkt und nur von Oktober bis März im Handel erhältlich. Der Aktionszeitraum ist abgeschlossen und eine Wiedereinlistung ist ab 01.10.2016 geplant. Zur Neulistung im Herbst wird das Layout erneut überarbeitet und die Bezeichnung nochmals geändert in: „Lachsforellensalat mit Apfel und Meerrettich-Dressing“. 

Ergebnis

Der Anbieter hat die Bezeichnung in „Freihofer Gourmet Lachsforelle mit Apfel und Meerrettich-Dressing„ geändert. Damit nennt der Anbieter auf den ersten Blick die wesentlichen Zutaten. 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.