Frosta Gelbe Karotten mit … – verschiedene Sorten, ehemals Frosta Süßkartoffeln mit gelben Karotten und Grüner Spargel mit gelben Karotten und Romanesco
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die Produktnamen auf den Vorderseiten der Verpackungen spiegelten die Mengenverhältnisse der Gemüsearten nicht korrekt wider. Bei beiden Gemüsemischungen standen gelbe Karotten mengenmäßig im Vordergrund, tauchten in den Namen aber nur als „Beigabe“ auf.
Der Hersteller hat die Mengen der hervorgehobenen Zutaten in den Rezepturen erhöht und die Produktnamen umbenannt.
Eine erneute verbraucherfreundliche Änderung zeigt die Packung aus 2023.
Beschwerde
Das Produkt enthält nur 26 % Süßkartoffeln und zum großen Teil 62 % (!) gelbe Karotten. Der Verbraucher wird getäuscht und ihm wird ein falscher Eindruck vom Produkt vermittelt, wenn er glaubt, hier in der Hauptsache Süßkartoffeln zu bekommen.
Verbraucherin aus Mainz vom 01.11.2015
Verbraucherin aus Berlin vom 16.10.2015
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Die Produktnamen auf den Vorderseiten der Verpackungen spiegeln die Mengenverhältnisse der Gemüsearten nicht korrekt wider. Bei beiden Gemüsemischungen stehen gelbe Karotten mengenmäßig im Vordergrund, tauchen in den Namen aber nur als „Beigabe“ auf.
Darum geht’s:
Auf den Vorderseiten der Verpackungen sind Scheiben von gelben Karotten und einmal von Süßkartoffeln und einmal Stücke von grünem Spargel und Romanesco abgebildet. Der Anteil der abgebildeten Karotten ist jeweils etwas größer als der Anteil der anderen Gemüsearten.
In den Produktnamen sind die Gelben Karotten nachrangig genannt und in deutlich kleiner Schriftgröße abgedruckt.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere auch in Bezug auf die Eigenschaften, die Menge und die Zusammensetzung des Lebensmittels. Diese Regelung gilt auch für die Werbung und die Aufmachung des Lebensmittels.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Produktnamen und realistische Abbildungen des Inhaltes sollten die Hauptzutaten widerspiegeln. Wird jedoch eine bestimmte Zutat prominent hervorgehoben, obwohl sie nur eine geringe Menge ausmacht, können sich nach unserer Auffassung Verbraucher über die Zusammensetzung getäuscht sehen.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Aufmachungen der Produkte an den tatsächlichen Inhalt anpassen.
Stellungnahme der Frosta Tiefkühlkost, Hamburg
Kurzfassung:
Wir bedauern sehr, dass sich Verbraucher durch unsere Produktnamen getäuscht fühlen. Auch bei uns sind Reklamationen eingetroffen, daher haben wir sofort reagiert und folgende Maßnahmen umgesetzt: Anpassung der Mengenverhältnisse der Gemüsearten (grüner Spargel +33 %; Süßkartoffeln +31 %) sowie Änderung der Produktnamen auf den Verpackungen.
Ergebnis
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.