Frosta verbessert Produktnamen für „Hähnchen Geschnetzeltes“
Zusammenfassung
Der Begriff „Geschnetzeltes“ im Produktnamen ist als Begriff für Fleischstreifen bekannt, die mit einer Soße mit Sahne und Pilzen ergänzt sein können. Beim Hähnchen Geschnetzeltem von Frosta handelte es sich jedoch um ein Fertiggericht aus Nudeln, Gemüse, Soße mit nur einem Siebtel Fleischanteil.
Inzwischen hat Frosta auf der Schauseite den Zusatz „mit Bandnudeln“ ergänzt.
Beschwerde
Letzte Woche habe ich als "Erstkäufer Frosta" Frosta Hähnchen Geschnetzeltes erworben. Baff erstaunt war ich beim Öffnen ob der Tatsache, dass sich in der Packung gar nicht der von mir erwartete Inhalt "Hähnchen Geschnetzeltes" befindet, sondern vielmehr "Nudeln mit Beilage". Die Hauptzutat sind Nudeln, ich fühle mich durch diese Produktbezeichnung getäuscht.
Verbraucher aus Berlin vom 18.02.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Der Begriff „Geschnetzeltes“ im Produktnamen ist als Begriff für Fleischstreifen bekannt, die mit einer Soße mit Sahne und Pilzen ergänzt sein können. Beim Hähnchen Geschnetzeltem von Frosta handelt es sich jedoch um ein Fertiggericht aus Nudeln, Gemüse, Soße mit nur einem Siebtel Fleischanteil.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite des Folienbeutels steht in großer Schrift der Produktname „Hähnchen Geschnetzeltes“. Die Abbildung zeigt einen Teller mit Nudeln, Pilzen, Bohnen und Fleischstücken in Soße. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet: „Herzhaftes Nudelgericht mit Hähnchenbrust in einer feinen Rahmsauce (24 %). Tiefgefroren.“ Die Zutatenliste nennt 32 Prozent gegarte Bandnudeln, 13 Prozent marinierte, gegarte Hähnchenbrust, als Gemüse Romanobohnen, Pilze und Zwiebeln ohne Mengenangabe sowie Sahne, Wasser und Würzzutaten für die Soße.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung und die Bezeichnung des Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
Nach den Leitsätzen für Fleisch sind „Geschnetzeltes, Schnetzel, Schnitzelchen, Geschnitzeltes“, wenn keine Tierart genannt ist, kleine dünne, quer zu den Fasern geschnittene Scheiben oder Streifen aus sehnen- und fettgewebsarmem Kalbfleisch.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
In den Leitsätzen für Fleisch ist „Geschnetzeltes“ ebenso wie in etablierten Lebensmittellexika als Fleischstreifen aus Kalbfleisch oder anderen Tierarten beschrieben. Je nach Rezept enthält die Soße auch Pilze. Für Verbraucher:innen, die das Gericht kennen, kann die Abbildung, die den Inhalt zeigt, für ein zubereitetes Gericht aus dem Inhalt des Tiefkühlbeutels und weiteren Zutaten stehen. Sie müssen nicht damit rechnen, dass Beilagen wie Nudeln und Gemüse ebenfalls im Beutel enthalten sind und dieser entsprechend weniger Geschnetzeltes enthält.
Fazit:
Der Hersteller sollte den Produktnamen so wählen, dass er die tatsächliche Zusammensetzung des enthaltenen Gerichts widerspiegelt.
Stellungnahme der FRoSTA Tiefkühlkost GmbH, Bremerhaven
Kurzfassung:
Als FRoSTA ist für uns Transparenz und Ehrlichkeit das A und O. Deswegen haben wir auf unseren Verpackungen übersichtliche Zutatenlisten, wir verzichten auf Sammelbegriffe und geben zusätzlich Infos zur Herkunft der Zutaten. Wir bedauern daher sehr, dass sich ein Verbraucher durch unsere Produktbezeichnung getäuscht fühlt. Wir haben sofort reagiert und Maßnahmen angestoßen.
Ergebnis
Lebensmittelklarheit hat in 2023 geänderte Packungen mit dem Zusatz „mit Bandnudeln“ im Handel vorgefunden.