Funny-frisch Chipsfrisch ungarisch
Zusammenfassung
Die Chips enthalten glutamathaltigen Hefeextrakt, werden aber mit der Aussage „Wir verzichten auf geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ beworben. Bei einer derartigen Werbeaussage können Verbraucher:innen unserer Ansicht nach ein Produkt ohne Zusatz von Glutamat oder glutamatreiche Zutaten wie Hefeextrakt erwarten. Der Hersteller sollte auf die Werbung „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ verzichten, solange er Ersatzstoffe mit derselben Funktion oder sogar denselben Inhaltsstoffen einsetzt.
Beschwerde
Ich bin verärgert über die Angabe „keine geschmacksverstärkenden Zusatzstoffe“, obwohl Hefeextrakt in den funny frisch Jumpys enthalten ist.
Verbraucher aus Gerbrunn vom 28.04.2023
Verbraucherin aus Bühlertann vom 03.06.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Wirbt der Anbieter mit dem Verzicht auf geschmacksverstärkende Zusatzstoffe, sollte er stattdessen keine glutamathaltigen Zutaten wie Hefeextrakt einsetzen.
Darum geht’s:
Der Hersteller wirbt mit dem Hinweis „Wir verzichten auf geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“. In der Zutatenliste taucht demzufolge auch kein geschmacksverstärkender Zusatzstoff auf. Das Produkt enthält jedoch die Zutat Hefeextrakt. Hefeextrakt ist kein Zusatzstoff, er enthält aber von Natur aus geschmacksverstärkendes Glutamat bzw. Glutaminsäure.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, beispielsweise über die Zusammensetzung.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Wiederholte Produktmeldungen und Anfragen auf Lebensmittelklarheit zeigen, dass Verbraucher:innen den Hinweis „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ als täuschend empfinden: Zwar enthält das Produkt tatsächlich keinen geschmacksverstärkenden Zusatzstoff wie Glutamat, dafür aber Hefeextrakt. Diese Zutat ist glutamatreich, zählt aber rechtlich nicht zu den Zusatzstoffen. Aufgrund der Werbung können Verbraucher:innen erwarten, dass der Geschmack weder durch Geschmacksverstärker noch durch Zutaten wie Hefeextrakt verstärkt wird.
Fazit:
Der Hersteller sollte auf die Werbung „Wir verzichten auf geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ verzichten, wenn er glutamatreiche Zutaten wie Hefeextrakt verwendet.
Stellungnahme der Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG, Köln
Kurzfassung:
Als traditionelles Lebensmittel findet Hefeextrakt seit Jahren in der Naturkostbranche Einsatz. Wie auch viele andere eiweißhaltige Produkte wie Parmesan, Bohnen etc. enthält Hefeextrakt natürlicherweise Glutamat, das einen würzigen Eigengeschmack aufweist. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 handelt sich bei Hefeextrakt nicht um einen geschmacksverstärkenden Zusatzstoff. Deshalb ist die Auslobung korrekt.