funny-frisch Chipsfrisch Zaziki
Zusammenfassung
Der Hersteller bewirbt die Chips auf funny frisch.de als „glutenfrei“. Auf der Chipstüte selbst war allerdings kein entsprechender Hinweis aufgedruckt. Dies verunsichert insbesondere Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen glutenhaltige Lebensmittel vermeiden müssen.
Der Hersteller hat auf der Rückseite der Verpackung die Kennzeichnung „Glutenfrei“ in Worten und durch die Abbildung einer durchgestrichenen Ähre ergänzt.
Beschwerde
Laut Internetseite ist das Produkt als glutenfrei ausgezeichnet, auf der Verpackung ist das Glutenfrei-Zeichen aber nicht zu finden, nur das Zeichen für Vegetarier. Als Zöliakie-Patient bin ich auf eine richtige Auszeichnung und Klarheit angewiesen.
Ich habe auch schon selbst an 11.11.2020 die Firma angeschrieben, aber leider ohne Erfolg. Möchte ja nur wissen, ob dieses Produkt nun wirklich glutenfrei ist oder nicht und wo der Fehler liegt, auf der Internetseite oder auf der Verpackung.
Verbraucherin aus Dresden vom 14.11.2020
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Der Hersteller bewirbt die Chips auf funny frisch.de als „glutenfrei“. Auf der Chipstüte selbst ist allerdings kein entsprechender Hinweis aufgedruckt. Dies verunsichert insbesondere Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen glutenhaltige Lebensmittel vermeiden müssen. Sie wissen nicht, ob sie die Chips ohne Risiko essen können.
Darum geht’s:
Die Internetseite „funny-frisch.de“ bewirbt die Chipssorte „Chipsfrisch Zaziki Style“ mit dem Hinweis „glutenfrei“. Ergänzt ist hierzu ein Zeichen, das eine durchgestrichene Ähre zeigt. Daneben werden die Chips, ebenfalls in Wort und Bild, als „vegetarisch“ ausgelobt.
Die Produktverpackung hingegen enthält keinen Hinweis, dass die Chips „glutenfrei“ sind. Sie zeigt lediglich einen Hinweis „für Vegetarier geeignet“.
Die Zutatenliste führt keine glutenhaltigen Zutaten auf.
Das ist geregelt:
Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen, beispielsweise über die Zusammensetzung des Lebensmittels, nicht täuschen.
Im Rahmen der Allergenkennzeichnung von Lebensmitteln muss das Zutatenverzeichnis glutenhaltige Getreidearten namentlich nennen und hervorheben.
Eine EU-Durchführungsverordnung regelt die Bereitstellung von Informationen über das Nichtvorhandensein oder das reduzierte Vorhandensein von Gluten in Lebensmitteln. Der Hinweis „glutenfrei“ ist danach nur dann zulässig, wenn das Lebensmittel höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm Lebensmittel enthält. Dies ist die Menge an Gluten, die auch Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit vertragen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Insbesondere Menschen, die aufgrund einer Erkrankung auf glutenfreie Lebensmittel angewiesen sind, benötigen den Hinweis „glutenfrei“ als verlässliche Information. Erscheint dieser Hinweis nur auf der Internetseite, können die Betroffenen nicht ausschließen, dass hier ein Fehler vorliegt und die Chips Gluten enthalten.
Fazit:
Der Hersteller sollte auf der Internetseite und auf der Produktverpackung übereinstimmend darüber informieren, ob die Chips glutenfrei sind.
Stellungnahme der Intersnack Knabber-Gebäck GmbH & Co. KG, Köln
Kurzfassung:
Wir bestätigen, dass das Produkt keine glutenhaltigen Zutaten enthält. Die Kennzeichnung auf der Verpackung entspricht den geltenden rechtlichen Anforderungen. Zum Zeitpunkt des Launches lagen uns die Ergebnisse der Analyse, die für die Auslobung nötig ist, noch nicht vor. Der Hinweis „glutenfrei“ wird bei der nächsten Überarbeitung der Verpackung ergänzt. Mit der Angabe auf unserer Webseite wollten wir diese Information bereits frühzeitig zur Verfügung stellen.