Gartenkrone Hojiblanca Spanische Oliven, entsteint, vormals Spanische schwarze Oliven
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Schwarz gefärbte grüne Oliven sind im Produktnamen, der Bezeichnung und zum Teil sogar in der Zutatenliste als schwarze Oliven gekennzeichnet. So haben Verbraucher keine Chance, sonnengereifte schwarze Oliven von gefärbten zu unterscheiden. Denn den einzigen Hinweis auf die Färbung, die Zutat Stabilisator: Eisen-II-Gluconat, können unserer Ansicht nach nur Fachleute im Kleingedruckten als stabilisierenden Farbstoff identifizieren.
Der Anbieter sollte geschwärzte grüne Oliven klar erkennbar für Verbraucher als Geschwärzte Oliven kennzeichnen.
Beschwerde
Die Produktbezeichnung lautet "schwarze Oliven". Auch in der Zutatenliste wird dieser Ausdruck verwendet. Lediglich der Zusatz: "Stabilisator: Eisen-II-gluconat" verrät, dass es sich um geschwärzte Oliven handelt.
Verbraucher aus Braunschweig vom 16.12.2011
Vorderseite "Spanische schwarze Oliven" mit Bild. Hinten kleingedruckt: Zutaten: Geschwärzte Oliven...
Herr H. aus Freudenstadt vom 27.11.2011
Keine echten schwarzen Oliven, obwohl die Verpackung es vermuten lässt.
Herr M. aus Düsseldorf vom 25.07.2011
Die Zutat wurde von schwarzen Oliven zu grünen (geschwärzten) Oliven gewechselt und alles ist auf der Verpackung gleich geblieben, bis auf die Angabe in der Zutatenliste. Das Produkt wurde also weiter als „schwarze Oliven“ verkauft.
Herr D. aus Mainz vom 20.07.2011
Die sogenannten schwarzen Oliven sind schwarz gefärbte grüne Oliven. Nirgendwo auf der Packung ist ein Hinweis darauf enthalten. In der Zutatenliste ist das eigentliche Färbemittel Eisengluconat (ich habe mich im Internet schlau gemacht) als "Stabilisator" aufgeführt. Dies führt den Kunden meiner Meinung nach in die Irre, ich war sehr verärgert.
Herr R. aus Berlin vom 01.07.2011
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Produktmeldung
Darum geht’s:
Unter der Marke Gartenkrone sind bei Aldi Süd „Schwarze Oliven“ von drei unterschiedlichen Lieferanten im Angebot. Der Produktname und die Bezeichnung „Spanische schwarze Oliven, entsteint“ ist auf den drei Gläsern identisch. Durch das durchsichtige Glas sind „schwarze“ Oliven sichtbar. Unterschiedlich sind lediglich die Herstelleradressen und die Zutatenlisten. Die Oliven stehen in den Zutatenlisten als „schwarze Oliven“, „geschwärzte Oliven“ oder „Oliven“.
Die Zutat „Stabilisator: Eisen-II-Gluconat“ belegt, dass es sich bei allen dreien tatsächlich um schwarz gefärbte grüne Oliven handelt. Es stecken also nicht am Baum gereifte schwarze Oliven in den Gläsern, wovon die Verbraucher beim Einkauf ausgegangen sind.
Das ist geregelt:
Laut Zusatzstoff-Zulassungsverordnung sind die Eisensalze Eisen-II-Gluconat (E 579) und Eisen-II-Lactat (E 585) für die Dunkelfärbung von Oliven zugelassen. Sie müssen mit der E-Nummer oder dem Namen in der Zutatenliste stehen. Sie sind offiziell „Stabilisatoren“ und keine Farbstoffe.
Für lose Ware ist die Kenntlichmachung „geschwärzt“ vorgeschrieben.
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, insbesondere auch in Bezug auf die Zusammensetzung. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Am Baum gereifte Oliven sind violett bis schwarz. Reife schwarze Oliven sind weich, schwer vom Kern zu lösen und haben ein typisches Aroma. Die Ernte und der Transport sind aufwändiger als bei unreifen, festen, grünen Oliven und mit größeren Verlusten verbunden.
Aufgrund der Angabe “Schwarze Oliven“ auf der Schauseite ist es unserer Ansicht nach naheliegend, beim Einkauf von sonnengereiften schwarzen Oliven auszugehen. Verbraucher haben keinen Anlass schwarz gefärbte Oliven zu erwarten und die Kennzeichnung auf der Rückseite zu kontrollieren.
Zu diesem Ergebnis kam auch eine nicht-repräsentative Umfrage auf lebensmittelklarheit.de in 2013, an der 5402 Personen teilnahmen. Knapp 50 Prozent der TeilnehmerInnen erwarteten bei „Schwarzen Oliven“ Oliven, die durch die längere Reifung eine dunkle Farbe bekommen haben. Weitere 28 Prozent gaben an, den Hinweis „gefärbt“ auf der Vorderseite zu erwarten, wenn es sich tatsächlich um gefärbte grüne Oliven handeln würde.
Auch wenn Verbraucher ihre Erwartung bei den Spanischen Schwarzen Oliven der Marke Gartenkrone anhand der Rückseite überprüfen, bestätigt die gleich lautende Bezeichnung den ersten Eindruck. Lediglich bei einer Aufmachung, die in der Zutatenliste „geschwärzte Oliven“ angibt, haben Verbraucher eine Chance einen Widerspruch zu erkennen. Denn weder die Angabe Eisen-II-Gluconat noch der Begriff „Stabilisator“ lässt darauf schließen, dass es sich dabei um einen schwarz färbenden Zusatzstoff handelt.
Fazit:
Aldi Süd sollte dafür Sorge tragen, dass die schwarz gefärbten Oliven seiner Eigenmarke Gartenkrone im Produktnamen, der Bezeichnung und in der Zutatenliste unmissverständlich als „Geschwärzte Oliven“ erkennbar sind.
Stellungnahme der ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG, Unternehmensgruppe ALDI Süd, Mülheim an der Ruhr
Ende 2013 haben wir entschieden, den Artikel „Spanische schwarze Oliven“ (320 g-Glas) in „Spanische Oliven, entsteint“ umzubenennen. Ferner haben wir die Bezeichnung auf dem Rückseitenetikett in „Spanische geschwärzte Oliven, entsteint“ geändert. Seit Mai 2014 ist der Artikel mit der oben beschriebenen Aufmachung in unseren ALDI SÜD Filialen erhältlich.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Unternehmensgruppe ALDI Süd am 27.01.2014 wegen irreführender Bezeichnung ihrer Gartenkrone Hojiblanca Spanischen Schwarzen Oliven abgemahnt. ALDI Süd hat den Unterlassungsanspruch nicht akzeptiert und der vzbv daraufhin Klage erhoben. In dem Urteil des Landgerichtes Duisburg wurde am 06.03.2015 die bisherige Aufmachung der Oliven untersagt. Nach Auffassung der Richterin müssten die Käufer durch die eindeutige Kennzeichnung auf der Schauseite der Verpackung natürlich gereifte, schwarze Oliven erwarten. Dabei sei es auch unerheblich, das eine Version des Etikettes in der Zutatenliste „geschwärzte Oliven“ deklariert. Denn die Kunden hätten keinen Anlass, die kleingedruckte Zutatenliste auf der Rückseite zu lesen.
Ergebnis
Das Urteil ist rechtskräftig. ALDI Süd darf das Produkt „Gartenkrone Hojiblanca Spanische schwarze Oliven“ nicht mehr in der bisherigen Aufmachung anbieten. Aldi Süd kennzeichnet die Oliven nur noch als „Spanische Oliven, entsteint“. Ein Hinweis auf die Schwarzfärbung der Oliven erfolgt nur auf der Rückseite über die Bezeichnung „Spanische geschwärzte Oliven, entsteint“. Transparenter für Verbraucher wäre ein Hinweis bereits auf der Schauseite des Glases.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.