Genuss Plus Naturell Apfel-Traube
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Beschwerde
Vorweg ist zu erwähnen, dass ich grundsätzlich keine Lebensmittel kaufe, die fettreduziert sind und/oder Süßungsmittel enthalten. Das Produkt wird auf der Sichtseite als „Naturell” mit den Hinweisen „- ohne Kohlensäure, + mindestens 50 % Fruchtgehalt, Apfel-Traube” angepriesen. Aufgrund dessen erwarte ich ein Getränk aus Apfel- und Traubensaft(-konzentrat) und stillem Mineralwasser. Die Bezeichnung „Naturell” weckt zudem die Erwartung, dass das Getränk frei von Zusatzstoffen ist. Keinesfalls erwarte ich ohne einen gesonderten Hinweis, dass es sich um ein künstlich mit Süßungsmitteln gesüßtes Getränk handelt. […] Ein Hinweis auf den Süßungsmittelgehalt findet sich auf der angesichts der Etikettengestaltung zu erwartenden Schauseite der Verpackung nicht. Damit ist meines Erachtens der Pflicht zur besonderen Kennzeichnung des Zusatzes von Süßungsmitteln (insbesondere auch der Phenylalaninquelle) nicht genügt. Die Aufmachung der Flasche gibt nur überhaupt keinen Anlass dazu, mit einem Gehalt an Süßungsmitteln zu rechnen, sondern suggeriert durch den Begriff „Naturell” sogar die Freiheit von diesen künstlichen Zusatzstoffen.
Verbraucher aus Köln vom 17.02.2017
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Zusammenfassung:
Die Werbung mit „Naturell“ kann einen falschen Eindruck erwecken über die Zusammensetzung des Getränkes, wenn es Zusatzstoffe wie Süßungsmittel sowie Zitronensäure enthält. Um dieses Missverständnis zu vermeiden, sollte der Anbieter auf die Bezeichnung „Naturell“ verzichten.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite der Getränkeflasche steht groß und in fetter Schrift der Produktname „Naturell“. Darunter stehen in etwas kleinerer Schrift die Informationen „ohne Kohlensäure, mindestens 50 % Fruchtgehalt“. Die Sortenbezeichnung Apfel-Traube ist farblich hinterlegt und zusätzlich zieren die Zeichnungen eines Apfels und dunkler Trauben das Etikett. Die Bezeichnung des Getränks steht auf der Rückseite der Flasche und lautet „Apfel-Traubennektar mit Süßungsmitteln, aus Fruchtsaftkonzentraten. Fruchtgehalt: mindestens 50 %“. In der Zutatenliste steht, dass neben natürlichem Mineralwasser und Fruchtsaftkonzentraten auch das Säuerungsmittel Citronensäure und die Süßungsmittel Natriumcyclamat, Natriumsaccharin, Acesulfam K und Aspartam in dem Getränk enthalten sind. Hier erscheint auch der Hinweis, dass Aspartam eine Phenylalaninquelle enthält.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.
Für die Bezeichnung „Naturell“ bestehen keinen rechtlichen Vorschriften oder eine verbindliche Definition.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Verbraucher können aufgrund der Werbung „Naturell“ und der Fruchtabbildungen ein Getränk aus den natürlichen Zutaten Fruchtsaft und Mineralwasser erwarten. Zusatzstoffe wie Süßungsmittel und Zitronensäure passen nicht zur Aufmachung.
Fazit:
Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte der Hersteller auf die Bezeichnung „Naturell“ verzichten.
Stellungnahme der Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel
Kurzfassung:
Wir bedauern die Verunsicherung bezüglich der Produktgestaltung. Die Produktbezeichnung „Naturell“ wurde im Hinblick auf die im Getränkebereich sehr übliche Bezeichnung für Wässer ohne Kohlensäure gewählt, um sich von gleichartigen Produkten mit Kohlensäure zu unterscheiden. Sie drückt in keinster Weise aus, dass in dem Produkt nur natürliche Zutaten verwendet wurden.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.