Getäuscht? Captains Tea Eistee zero mit Pfirsichgeschmack
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Den Eistee gibt es im Handel in zwei Varianten, die ähnlich daherkommen, sich aber hinsichtlich der Zusammensetzung unterscheiden. Da der Produktname unverändert ist, können Verbraucher den neuen Zuckerzusatz übersehen und weiterhin davon ausgehen, dass das Getränk ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt ist. Zumal die Banderole des 6er-Packs den Hinweis „0 % Zucker“ trägt.
Der Hersteller sollte auf dem 6er-Pack nicht mit dem Hinweis auf „0 % Zucker“ werben, wenn er dem Getränk Zucker zusetzt. Verbrauchfreundlich wäre zudem, auf die Rezepturänderung hinzuweisen.
Beschwerde
Ich habe den Eistee Zero mit Pfirsichgeschmack im 6er Pack gekauft und davon gleich drei Einheiten. Der 6er Pack ist zu einer Einheit in Plastik verschweißt und auf dem Tragegriff dieser Einheit steht groß 0 % Zucker. Ich kaufe den Eistee Zero schon länger, leider wurde die Rezeptur jetzt geändert, dieses merkte ich sofort an dem jetzt veränderten Geschmack zum Vorgängerprodukt. Daraufhin kontrollierte ich das Zutatenetikett und siehe da an zweiter Stelle steht jetzt Invertzuckersirup.
Ich fühle mich arg getäuscht durch die widersprüchlichen Angaben, nach dem Motto außen hui und innen pfui. Von Zero Zucker kann man hier leider nicht mehr sprechen.
Verbraucher aus Hannover vom 30.06.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Darum geht’s:
Beim Captains Tea Eistee Zero mit Pfirsichgeschmack hat der Hersteller die Rezeptur geändert, aber die Aufmachung der Schauseite mit Produktnamen weitgehend gleich gelassen. Lediglich die Farbgebung und die Abbildungen sind leicht verändert. Die Bezeichnung und Zutatenliste auf der Rückseite weisen auf einen Zuckerzusatz in Form von Invertzuckersirup hin. Gleichzeitig wurde der Fruchtgehalt von drei auf 0,1 Prozent reduziert. Die Ergänzung des Produktnamens lautet weiterhin „zero“ und auf der Banderole des 6er-Packs steht der Hinweis „0 % Zucker“. Die Nährwerttabelle nennt 0,4 g Zucker pro 100 Milliliter.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Health-Claims-Verordnung erlaubt die Werbung mit „zuckerfrei“ oder jeglicher Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 g bzw. 100 ml enthält.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
0,4 Gramm Zucker gestatten rechtlich die Werbung mit „zuckerfrei“. Hier wird jedoch zweifach mit der Zahl „Null“ geworben. Wir können die Auffassung nachvollziehen, dass Verbraucher bei der Angabe „0 %“ oder “zero“ (= Null) davon ausgehen, dass keinerlei Zucker – auch nicht 0,4 Prozent – enthalten sind. Grundsätzlich sollte bei Rezepturänderungen ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung stehen, denn Verbraucher, die das Produkt kennen, werden sonst vermutlich nicht die Zutatenliste lesen. Neben dem geringen Zuckerzusatz wurde bei dem Getränk auch der Fruchtgehalt von drei auf 0,1 Prozent verringert, was für einige Kunden ebenfalls bedeutend sein könnte.
Fazit:
Der Hersteller sollte auf dem 6er-Pack nicht mit 0 % Zucker werben, wenn er dem Getränk Zucker zusetzt. Verbraucherfreundlich wäre zudem, auf die Rezepturänderung hinzuweisen z. B. durch die Angabe auf der Schauseite „jetzt mit Invertzucker gesüßt“.
Stellungnahme der Netto Markendiscount GmbH & Co. KG, Maxhütte-Haidhof
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 21.10.2019 liegt keine Antwort vor.
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Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.