Gourmet Bembel Händkäs
Zusammenfassung
Der von Gourmet Bembel verschickte Handkäse ist lediglich mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet. Ein Etikett mit der Pflichtkennzeichnung wie Zutatenliste, Nettofüllmenge und anderem mehr für verpackte Lebensmittel fehlt, so dass Verbraucher:innen unzureichend über die geliefert Ware informiert werden.
Der Anbieter hat für seine Produkte Etiketten mit einem Freifeld für die erforderlichen Pflichtangaben erstellt.
Beschwerde
Es gibt keine Deklaration auf dem Glas, in dem sich das schnell verderbliche Lebensmittel befindet. Weder ein Hinweis, um was es sich handelt, ob es gekühlt gelagert werden muss oder ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) befindet sich auf der Ware.
Auf Rückfrage beim Versender wurde mir erklärt, alle diese Angaben stünden im Lieferschein und es sei Aufgabe des Verschenkenden diese Info weiter zu geben. Für die Firma Gourmet Bembel bestehe keine Deklarationspflicht.
Das ist für mich unverständlich, zumal ein MHD nur auf dem Begleitpapier nicht sicher nachvollziehbar ist.
Verbraucherin aus Rennerod vom 13.01.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Der von Gourmet Bembel verschickte Handkäse ist lediglich mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet. Ein Etikett mit der Pflichtkennzeichnung wie Zutatenliste, Nettofüllmenge und anderem mehr für verpackte Lebensmittel fehlt, so dass Verbraucher:innen unzureichend über die geliefert Ware informiert werden.
Darum geht’s:
Das Restaurant Frankfurter Hof vertreibt über den Online-Shop gourmetbembel.de hessische Spezialitäten wie selbst hergestellten Handkäse. Der zweimal von der Verbraucherzentrale bestellte Käse wurde in Folie eingeschweißt geliefert. Er trug in einem Fall einen Aufkleber mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum im anderen Fall fehlte auch dieses, ebenso wie jegliche sonstige Kennzeichnung. Auf den beiliegenden Lieferscheinen stand die Bezeichnung, die Mengenangabe in Stück, das Mindesthaltbarkeitsdatum und einmal zusätzlich das Herstellungsdatum. Die Verbraucherin vermisste ein Etikett mit der üblichen Kennzeichnung verpackter Lebensmittel.
Das ist geregelt:
Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen vorverpackte Lebensmittel auf der Verpackung oder einem damit verbunden Etikett folgende Angaben tragen:
- die Bezeichnung des Lebensmittels
- das Verzeichnis der Zutaten
- die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten
- die Nettofüllmenge des Lebensmittels
- das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum
- gegebenenfalls besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisungen für die Verwendung
- der Name oder die Firma und die Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
- das Ursprungsland oder der Herkunftsort, wo dies vorgesehen ist
- eine Gebrauchsanleitung, falls es schwierig wäre, das Lebensmittel ohne eine solche angemessen zu verwenden;
- eine Nährwertdeklaration.
Beim Fernabsatz müssen diese Informationen mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums sowohl vor Abschluss des Kaufvertrages als auch zum Zeitpunkt der Lieferung vorliegen. Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist nur zum Zeitpunkt der Lieferung verpflichtend.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Kund:innen erfahren am Produkt nicht, um was für ein Lebensmittel es sich genau handelt, welche Zutaten und Allergene es enthält, wie viel es wiegt, welche Nährwerte es aufweist und wer dafür verantwortlich ist. Da der Anbieter den Handkäse und weitere hessische Spezialitäten unter anderem zum Weitergeben als Geschenk anpreist, sehen Beschenkte auch keine eventuelle Kennzeichnung im Online-Shop oder auf dem Lieferschein. Dies birgt neben der unzureichenden Information die Gefahr, dass Allergiker etwas für sie unverträgliches verzehren und erkranken.
Fazit:
Der Anbieter sollte die Produkte mit vollständigen Etiketten gemäß den gesetzlichen Vorgaben kennzeichnen.
Stellungnahme der Gourmet Bembel GbR, Wiesbaden
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
In Zukunft werden für alle Lebensmittelprodukte entsprechende Etiketten hergestellt, die über die notwendige Kennzeichnung verfügen. Dies wird aufgrund der seit Start des Onlineshops gewachsenen Produktvielfalt ein wenig Zeit in Anspruch nehmen und wird spätestens ab Mai 2021 erledigt sein.
Ergebnis
Der Anbieter hat für seine Produkte Etiketten erstellt, die im Fall des kritisierten Handkäses nun eine Bezeichnung, den Produktverantwortlichen, ein Freifeld für den Eintrag des Mindesthaltbarkeitsdatums, eine Zutatenliste, eine Nährwerttabelle und eine Mengenangabe nennen. Allerdings sind die Angaben zu den Zutaten nicht klar, scheinen nicht in absteigender Reihenfolge zu sein und stimmen nicht vollständig mit den Angaben im Online-Shop gourmetbembel.de überein. Auch die Nährwerttabelle weist formale Fehler hinsichtlich der Schreibweise und der Angabe „Alkohol in Vol%“ auf. Die Mengenangabe folgt ebenfalls nicht den gesetzlichen Vorgaben in Form „Nettofüllmenge xy g oder ml“.
Diese Fehler sollte der Hersteller noch beseitigen und auch die Produktangebote im Online-Shop überarbeiten.