So haben Hersteller reagiert:

Granini für Dich, Gefüllte Fruchtbonbons

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Werbung „Füllung zu 100 % aus Frucht!* entfernt
Geändert

Durch die Werbung „… zu 100 % aus Frucht“ in Verbindung mit der bildlichen Darstellung von frischen Früchten können Verbraucher durchaus mehr erwarten als zu 97,5 % aus Früchten isolierte Zucker und Aromen. Der Anbieter sollte auf die missverständliche Werbung verzichten oder bereits auf der Schauseite die Zutaten der Füllung klar benennen.

Auf der Vorderseite wird geworben mit Füllung zu 100 % aus Frucht (Sternchen). Am Seitenrand wird aufgeklärt: "Füllungsanteil 20 %, davon 97 % Fruchtsüße. Das hätte ich nicht erwartet. Wenn es heißt, Füllung zu 100 % aus Frucht, erwarte ich auch etwas Fruchtiges und nicht lediglich den Fruchtzucker...
Verbraucherin aus Berlin vom 18.08.2014

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Bonbonschachtel werben die Abbildungen eines Orangenbaumes sowie von Orangen und Zitronen für Früchte. Auch der Werbespruch „Füllung zu 100 % aus Frucht!*“ weist auf Frucht hin. Nur auf der Rückseite steht die Auflösung des Sternchenhinweises „*Füllungsanteil 20 %, davon 97 % Fruchtsüße“. Woraus die Fruchtsüße gewonnen wurde ist nicht angegeben.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung oder die Werbung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Auslobung "… 100 % aus Frucht“ ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht so weit auszulegen, dass wegen ihrer süßenden Wirkung zugesetzte Zucker, auch wenn sie aus Früchten isoliert wurden, darunter fallen. Zudem sind die Früchte, aus denen die Fruchtsüße stammen kann, anscheinend beliebig und nicht unbedingt  die abgebildeten Orangen und Zitronen. Nach Auffassung des Arbeitskreises lebensmittelchemischer Sachverständiger und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Stellungnahme 2014/17) müssen die Früchte, aus denen eine Fruchtsüße stammt, genannt sein, um der LMIV zu genügen.
Die bildliche Gestaltung verstärkt die Erwartung als Füllung im Wesentlichen konzentrierten Fruchtsaft oder Fruchtmark zu erhalten. Das Sternchen, das auf eine Erläuterung der Werbung verweist, ist aufgrund der geringen Größe leicht zu übersehen.

Fazit:

Der Anbieter sollte  Verbrauchern bereits auf den ersten Blick ermöglichen, die Zutaten der beworbenen und besonders hervorgehobenen Füllung zu erfahren oder auf die missverständliche Werbung ganz verzichten.

Stellungnahme der Katjes Fassin GmbH + Co. KG, Emmerich am Rhein

Kurzfassung:

„Granini für Dich“ ist ein Bonbon mit einer Füllung zu 100 % aus Frucht. Füllungsanteil (20 %) und Füllungsbestandteile (97 % Fruchtsüße, 2,5 % Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtaroma aus Orangen/Zitronen) sind in der Zutatenliste transparent angegeben. Fruchtsüße wird zu 100 % aus Frucht hergestellt. Füllungsanteil (20 %) und Fruchtsüßeanteil (97 %) sind zudem über einen Sternchenhinweis deutlich gemacht.

Ergebnis

Im Rahmen eines Marktchecks im Frühjahr 2016 haben wir eine Änderung des Produktes festgestellt. Der Anbieter hat die Werbung „Füllung zu 100 % aus Frucht*“ entfernt und durch „Fein gefüllte Fruchtbonbons mit 9 Vitaminen“ ersetzt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.