So haben Hersteller reagiert:

Gut Wiehe Bulgursalat mit Kichererbsen ehemals Gut Wiehe Couscous-Salat mit Bulgur und Kichererbsen

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Obwohl der Salat „Couscous“ heißt, ist kein Couscous enthalten – das Produkt heißt jetzt Bulgursalat
Geändert

Der Produktname weist unmissverständlich auf Couscous als Zutat des Produktes hin. Da tatsächlich nur Bulgur im Produkt ist, sollte die Bezeichnung korrigiert und den Tatsachen angepasst, z. B. „Salat mit Bulgur, Kichererbsen und Gemüse“, lauten. Die gleichlautende Bezeichnung sollte der Anbieter ebenfalls korrigieren.

Der Hersteller nennt das Produkt "Couscous-Salat", aber laut Zutatenliste ist gar kein Couscous enthalten.
Verbraucher aus Freital vom 08.01.2014

Darum geht’s:

Der Produktname preist einen Couscous-Salat mit Kichererbsen an. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet genauso. Ein Blick in die Zutatenliste zeigt: Couscous fehlt.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Solche Irreführungen sind in der Werbung und Aufmachung eines Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wie bei jedem Lebensmittel sollte der tatsächliche Inhalt mit den angepriesenen Zutaten übereinstimmen. Dies ist hier nicht der Fall.

Bulgur ist gedämpfter, teilweise geschälter und geschnittener Weizen – meist Hartweizen, seltener Weichweizen oder Mais. Auf das Dämpfen des ganzen Korns folgt die Trocknung, das teilweise Entfernen von Keim, Randschichten und Schalen sowie abschließend das Schneiden in grobe bis feine Teile. Die Nährstoffverluste sind durch das so genannte Parboiled-Verfahren gering.

Couscous ist vorgegarter Grieß aus Hartweizen oder Hafer. Zunächst wird das ganze Korn zu Grieß vermahlen. Anschließend wird der Grieß mit Wasser angefeuchtet, zu kleinen Kügelchen gerollt, gekocht und getrocknet. Durch den höheren Wassergehalt ist Couscous weniger lange lagerfähig und durch die Herstellung weniger nährstoffreich als Bulgur.

Fazit:

Der Anbieter muss den Produktnamen korrigieren und das Produkt so bezeichnen, dass Missverständnisse über die Zutaten ausgeschlossen sind. Gleiches gilt für die Bezeichnung.

Stellungnahme der Heinrich Kühlmann GmbH & Co.KG, Rietberg

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 06.02.2014 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Im Rahmen eines Marktchecks 2016 haben wir eine Änderung des Produktes festgestellt. Der Anbieter hat den Produktnamen und die Bezeichnung korrigiert und „Couscous“ durch „Bulgur“ ersetzt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.