Herkunft des Feldsalates nun zu erkennen
Zusammenfassung
Auf der Verpackung des Feldsalates aus dem Kühlregal standen zahlreiche Informationen und verpflichtende Angaben. Die Herkunft des Feldsalates dagegen erfuhren Verbraucher:innen nicht.
Die Anbieterfirma druckt inzwischen das jeweils gültige Ursprungsland auf die Verpackung.
Beschwerde
Auf der Verpackung des Feldsalats aus dem Kühlbereich wird das Herkunftsland nicht abgedruckt. Ich kann nicht nachvollziehen, ob die Ware aus regionalen Umfeld oder Ausland kommt.
Auf den Nutri-Score und Angaben zur Tierhaltung wird großen Wert gelegt, die Herkunft wird nicht nachgehalten.
Verbraucherin aus Glauburg vom 29.03.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Auf der Verpackung fehlt die für Salat vorgeschriebene Angabe zur Herkunft. Diese sollte der Anbieter jedoch klar benennen.
Darum geht’s:
Auf der Verpackung mit Feldsalat stehen auf der Schauseite unter anderem die folgenden Angaben:
- Florette Qualitätsversprechen
- ohne Konservierungsstoffe laut Gesetz
- sorgfältig 2x gewaschen und verzehrfertig
- zu verbrauchen bis:
- bei +1°C bis +7°C aufbewahren, nach dem Öffnen schnell verzehren
Auf der Rückseite gibt es zahlreiche weitere Werbehinweise und ein Feld mit verpflichtenden Angaben wie Zutaten, Nährwerte, Anbieteradresse und Füllmenge.
Auf der Verpackung gibt es keine Information zur Herkunft des Feldsalats.
Das ist geregelt:
Für alle Obst –und Gemüsearten mit Vermarktungsnormen, wie frischer Salat, ist die Angabe des Ursprungslandes nach einer EU-Verordnung verpflichtend.
In bestimmten Fällen sieht die Verordnung Ausnahmen vor. Hierzu zählt Obst und Gemüse, dass so geschnitten und zerlegt wurde, dass es „verzehrfertig“ oder „küchenfertig vorbereitet“ ist
In einer UNECE-Norm sind Mindesteigenschaften für Feldsalat festgelegt, dazu zählen folgende:
- Die Blätter müssen ganz und die Rosetten unbeschädigt sein.
- Keimblätter, äußere Blätter und Wurzeln dürfen entfernt sein.
- Sauber, praktisch frei von sichtbaren Fremdstoffen, ungewaschener Feldsalat darf jedoch Spuren von Erde oder anderem Substrat aufweisen.
Feldsalat der Klasse I muss von guter Qualität sein sowie frei von Wurzelbärtchen, darf aber einige Würzelchen aufweisen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Feldsalat ist, wie auch andere frische Salate, mit seiner Herkunft verpflichtend zu kennzeichnen. Nur in bestimmten Fällen sieht der Gesetzgeber Ausnahmen vor, beispielsweise für geschnittenen Salat. Eine solche Ausnahme liegt nach unserer Auffassung hier jedoch nicht vor.
Der vorliegende Salat hat die für Feldsalat typische Rosettenform. In einer Stichprobe haben wir den vorliegenden Feldsalat mit zwei vergleichbaren Feldsalatverpackungen mit Herkunftskennangabe verglichen. Ergebnis: Die Feldsalate unterscheiden sich optisch quasi nicht. Da der Salat weder geschnitten noch zerlegt ist, greift hier keine Ausnahmeregelung. Auch Angaben wie „verzehrfertig“ und „2x gewaschen“ entbinden den Anbieter nicht von der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung.
Fazit:
Der Anbieter sollte die erforderliche Angabe zur Herkunft des Feldsalates kennzeichnen.
Stellungnahme der Florette Deutschland GmbH, Wendelsheim
Kurzfassung:
Es handelt sich um gewaschene, geschnittene, verpackte und somit verzehrfertige Salate. Erzeugnisse, die so geschnitten oder zerlegt wurden, dass sie „verzehrfertig“ oder „küchenfertig vorbereitet“ sind, sind von der Anwendung der Vermarktungsnorm befreit. Die Winteranbaugebiete sind Spanien, Italien und Südfrankreich. Die Sommeranbaugebiete sind Nordfrankreich, Normandie, Bretagne.
Ergebnis
Lebensmittelklarheit hat im Jahr 2023 im Rahmen eines Marktchecks den Florette Feldsalat im Beutel mit ergänztem Aufdruck gefunden. Die Florette GmbH kennzeichnet inzwischen das jeweilige Ursprungsland auf der Schauseite der Verpackung beim Mindesthaltbarkeitsdatum. Statt Frankreich steht allerdings "France" auf der Verpackung.