Das ärgert beim Einkauf:

Hessler Hermann Zitronengras Ingwer Kräutertee

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Zutatenliste führt 32 Prozent Ingwer und 31 Prozent Zitronengras für den Kräutertee auf
getaeuscht

Auf dem Etikett steht:
Zutaten: Aufguss aus Kräutern (Wasser, 32 % Ingwer, 31 % Zitronengras, Zitronenschale, Süßholz, Krauseminze) Agavendicksaft, Zitronendirektsaft.
Beim Lesen des Etikettes muss man zu der Annahme kommen, dass neben Wasser, 32 % Ingwer enthalten sind, das stimmt leider nicht. Es ist anzunehmen, dass nur der Aufguss selbst die Bestandteile hat, aber nicht der Packungsinhalt. Korrekte Angabe wäre vermutlich:
Zutaten: Wasser, Aufguss aus Kräutern (Wasser x %, 32 % Ingwer, 31 % Zitronengras, Zitronenschale, Süßholz, Krauseminze) Agavendicksaft, Zitronendirektsaft.
oder
Zutaten: Wasser, Aufguss aus Kräutern (32 % Ingwer, 31 % Zitronengras, Zitronenschale, Süßholz, Krauseminze) Agavendicksaft, Zitronendirektsaft.
Verbraucher aus Berlin vom 26.07.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Der Kräutertee enthält laut Zutatenliste einen Aufguss mit 32 Prozent Ingwer und 31 Prozent Zitronengras. Demnach müssten in diesem Getränk 63 Prozent feste Bestandteile sein. Für Verbraucher sind diese Mengenangaben nicht nachvollziehbar und nicht aussagekräftig.  Der Anbieter sollte die Mengenangaben auf die vorhandenen Auszüge an Ingwer und Zitronengras beziehen und nicht auf die nicht mehr vorhandenen/entfernten Bestandteile Ingwer und Zitronengras.

Darum geht’s:

Neben dem Produktnamen „Zitronengras Ingwer Kräutertee“ ist auf der Vorderseite eine Ingwerwurzel sowie Zitronengras abgebildet. Das Zutatenverzeichnis listet einen „Aufguss aus Kräutern (Wasser, 32 % Ingwer, 31 % Zitronengras, Zitronenschale, Süßholz, Krauseminze)“, Agavendicksaft und Zitronendirektsaft auf. Diese prozentualen Angaben – 63 Prozent – für Ingwer und Zitronengras können nicht zum Inhalt des abgepackten Tees passen.

Das ist geregelt:

Die Definition für Zutaten sieht nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung vor, dass diese bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und – gegebenenfalls in veränderter Form – im Enderzeugnis vorhanden sindDarüber hinaus regelt die Verordnung die Kennzeichnung der Menge von Zutaten, die in der Bezeichnung, durch Bilder oder Worte hervorgehoben sind. Diese Zutaten müssen als prozentuale Mengenanteile angegeben werden. Dabei müssen sich Mengenangaben von hervorgehobenen Zutaten immer auf das Gesamtprodukt beziehen. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Kräutertee lobt Ingwer und Zitronengras als wertgebende Zutaten aus und nennt Mengen von insgesamt 63 Prozent. Im Tee können sich allerdings nur die jeweiligen löslichen Kräuterauszüge befinden, nicht aber die festen Bestandteile von Ingwer und Zitronengras. Diese zählen rechtlich nicht als Zutaten, weil sie bei der Herstellung wieder entfernt werden.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Mengenangaben auf die vorhandenen Auszüge an Ingwer und Zitronengras beziehen und nicht auf die nicht mehr vorhandenen/entfernten Bestandteile Ingwer und Zitronengras.

Stellungnahme tbottlers GmbH, Raguhn-Jeßnitz

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Der Gehalt von Ingwer und Zitronengras wird bezogen auf die Menge bei der Herstellung oder Zubereitung angegeben (Laut EU-Verordnung Nr. 1169/2011). Der Ingwer und das Zitronengras werden direkt vor der Abfüllung aufgebrüht.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.