Hinweise auf Käse passen nicht zum Vegan-Label
Zusammenfassung
Bei dem Produkt „Gouda’s Glorie Creamy Cheese Style“ klärt die Aufmachung der Schauseite nicht eindeutig darüber auf, dass es sich um eine vegane Sauce mit Käsegeschmack handelt. Die zweifache Nennung von Käse – Gouda und Cheese –wiedersprechen dem V-Label.
Die Anbieterfirma sollte bereits auf der Schauseite deutlicher machen, dass es sich um eine vegane Sauce handelt, die eine Käsesauce ersetzen soll.
Beschwerde
Der Anbieter nennt sich "Gouda's Glorie", auf der Vorderseite ist das Wort "Cheese" am größten geschrieben. Also könnte man denken, es handele sich um eine Käsesoße mit Gouda. Leider ist es eine Mischung von Zutaten wie Wasser, Rapsöl, Verdickungsmittel und Gewürze.
Die winzige Angabe "vegan" ist ganz leicht zu übersehen. Der Anbieter sollte deutlicher machen, dass es ein Käseersatzprodukt ist.
Verbraucher aus Sindelfingen vom 28.10.2023
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Produktname „Gouda’s Glorie“ und die hervorgehobene Angabe „Cheese“ passen nicht zu einem Produkt ohne Käse. Die Anbieterfirma sollte bereits auf der Schauseite deutlicher machen, dass es sich um eine vegane Sauce handelt, die eine Käsesauce ersetzen soll.
Darum geht’s:
Das Produkt heißt „Gouda’s Glorie Creamy Cheese Style“. Die Abbildung auf der Schauseite zeigt eine Papiertüte mit Pommes frites mit einem Klecks heller Sauce. Klein daneben steht „warm und kalt anzuwenden“. Unten ist klein das V-Label Vegan der European Vegetarian Union aufgedruckt. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Cremige Sauce mit Geschmack von Käse“. Die Zutatenliste führt Wasser, Rapsöl, Bindemittel, Würzmittel, mehrere Zusatzstoffe und natürliches Aroma, aber keinen Käse auf.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
Laut den Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel soll bei diesen Lebensmitteln auf den veganen oder vegetarischen Charakter an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar durch die Angabe „vegan“ oder „vegetarisch“ oder durch gleichbedeutende, eindeutige Informationen wie Wort-Bild-Marken hingewiesen werden. Üblicherweise erfolgt die Angabe im Hauptsichtfeld.
Nach der Gemeinsamen Marktorganisations-Verordnung ist der Begriff „Käse“ ausschließlich für Milcherzeugnisse erlaubt. Bei anderen Erzeugnissen darf nicht durch Etikett, Handelsdokumente, Werbematerial, Werbung oder Aufmachung irgendwelcher Art behauptet oder der Eindruck erweckt werden, dass es sich bei dem betreffenden Erzeugnis um ein Milcherzeugnis handelt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Produktname „Creamy Cheese Style“ stellt weder zweifelsfrei klar, dass es sich um eine vegane Sauce handelt noch woraus diese besteht. Die Begriffe Cheese und Gouda weisen auf Käse hin. Nur wer einen Blick auf die Internetseite der Anbieterfirma wirft, erkennt, dass diese Margarine und Saucen herstellt und „Gouda’s Glorie“ ein Markenname für das Saucensortiment ist und nicht für die Käsesorte Gouda steht.
Das V-Label ist auf der Schauseite zu sehen, jedoch nur klein und unten auf dem Etikett platziert. Es klärt in Verbindung mit dem unklaren, englischsprachigen Produktnamen und der zweifachen Nennung von Käse nicht ausreichend über den Charakter des Produktes auf. Die Bezeichnung auf der Rückseite stellt zwar klar, dass es sich um eine Sauce mit Käsegeschmack handelt, aber auch nicht, dass diese vegan ist.
Fazit:
Die Anbieterfirma sollte bereits auf der Schauseite deutlicher machen, dass es sich um eine vegane Sauce handelt, die eine Käsesauce ersetzen soll.
Stellungnahme der Remia C.V., den Dolder (Niederlande)
Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit
Gouda's Glorie ist der Markenname. Diese ist in einer anderen Schriftart und Farbe aufgedruckt, um ihn vom Produktnamen zu unterscheiden. Auf der Rückseite steht die Bezeichnung "cremige Sauce mit Käsegeschmack". Die Bezeichnungen "cremig" und "Stil" sind für Alternativen zu Milchprodukten erlaubt. Das Etikett des Produkts ist offiziell von der Europäischen Vegetarier Union (EVU) genehmigt.