Hipp Hirse-Kringel
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Beschwerde
Die Bezeichnung auf der Vorderseite lautet Kinder Hirse-Kringel (aus Bio-Hirse und ausgewähltem Getreide) dies suggeriert, dass der Hauptbestandteil Hirse sei. Auf der Rückseite wird jedoch vermerkt, dass das Produkt 34 % Hirse enthält. Wenn man sich dann noch die Zutatenliste anschaut, muss man feststellen, dass Reis einen prozentual höheren Anteil hat als Hirse. Zwar erhält man auf der Rückseite zusätzliche Informationen, jedoch ist der Titel des Produktes irreführend, vor allem, da ich gelesen hatte, dass Säuglinge und Kleinkinder eher weniger Reis als andere Stärkebeilagen wie Kartoffeln essen sollten.
Verbraucherin aus Moers vom 19.02.2017
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Zusammenfassung:
Der Produktname „Kinder Hirse-Kringel“ ergänzt durch den Hinweis „aus Bio-Hirse und ausgewähltem Getreide“ kann den Eindruck erwecken, dass Hirse als Getreidezutat mengenmäßig überwiegt. Tatsächlich enthält das Produkt jedoch mehr Reis als Hirse, womit die Verbraucherin nicht gerechnet hat.
Der Hersteller sollte bereits auf der Vorderseite Klarheit über die Zusammensetzung schaffen und den Produktnamen konkreter den enthaltenen Zutaten anpassen.
Darum geht’s:
Auf der Vorderseite der Verpackung steht der Produktname „Kinder Hirse-Kringel“ und darunter in kleinerer Schrift „aus Bio-Hirse und ausgewähltem Getreide“. Verbraucher können davon ausgehen, dass Hirse den Hauptgetreideanteil ausmacht. Die Bezeichnung auf der Rückseite der Verpackung lautet: Gepufftes Getreideprodukt für Säuglinge und Kleinkinder mit 34 % Bio-Hirse“. Das Zutatenverzeichnis benennt zuerst Reis, dann Hirse (34 %) und dann Mais.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Zusammensetzung oder die Bezeichnung eines Lebensmittels. Des Weiteren schreibt die Verordnung Angaben zur Menge der verwendeten Zutaten vor, falls die Zutaten in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt werden, wie durch den Namen „Hirse-Kringel“.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Produktname erweckt den Eindruck, dass vorwiegend Hirse als Getreidezutat für die Kringel verwendet wird. Wie hoch der Anteil an Hirse ist und was sich hinter „ausgewähltem Getreide“ verbirgt, erfahren Verbraucher erst auf der Rückseite.
Die Zusammensetzung mit 34 Prozent Hirse und 66 Prozent „ausgewähltem Getreide“, das überwiegend aus Reis besteht, werden sie aufgrund der Schauseite jedoch nicht erwarten.
Fazit:
Der Hersteller sollte bereits auf der Vorderseite Klarheit über die Getreideanteile schaffen und den Produktnamen konkreter den enthaltenen Zutaten anpassen.
Stellungnahme der Hipp GmbH & Co. Vertrieb KG, Pfaffenhofen/Ilm
Kurzfassung:
Die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrsbezeichnung „Gepufftes Getreideprodukt für Säuglinge und Kleinkinder mit 34 % Bio-Hirse“ und die Zutatenliste zeigen auf, dass im Kringel nicht nur Hirse zum Einsatz kommt. Der Produktname kann und muss nicht alle Zutaten beinhalten. Reis und Mais werden eingesetzt um den intensiven Hirsegeschmack babygerecht abzumildern.
Ergebnis
Zum Mai 2018 hat der Anbieter Hipp die Aufmachung des Produktes geändert. Die Schauseite wurde hinsichtlich der Anordnung der Textteile und der -größe anders gestaltet. Der Inhalt des Textes und das Bild sind gleich geblieben. Die Zutatenliste enthält andere Anteile der Getreidearten Mais und Reis, so dass die Position der Hirse in der Klammer um eine nach vorne verschoben wurde. Der Hirsegehalt beträgt mit 34 Prozent nach wie vor nur minimal mehr als ein Drittel. Unserer Ansicht nach ist das Täuschungspotenzial dadurch nicht wesentlich verändert. Die Bezeichnung „Gepufftes Bio Getreideprodukt für Säuglinge und Kleinkinder mit 34 % Bio-Hirse“ beschreibt das Produkt klarer als der Produktname.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.