Hipp Kiwi-Banane in Birne
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Das Gläschen mit der Früchtezubereitung für Säuglinge ab dem 6. Monat besteht zu 95 % aus den Früchten Kiwi, Banane und Birne. Enthält diese Früchtezubereitung jedoch 45 %Birnensaft können sich Verbraucher getäuscht sehen. Der Hersteller sollte die Aufmachung der Schauseite der Rezeptur entsprechend gestalten.
Beschwerde
Deklaration: Früchte 95 % (Birnensaft aus Birnensaftkonzentrat, Birnen 20 %, Kiwi 20 %, Bananen 10 %), ... Für mich errechnen sich hier lediglich 50 % Früchte. Darf der BirnenSAFT wirklich als "Frucht" gezählt und auch so deklariert werden? Hier fühle ich mich getäuscht! Ich finde, man müsste den Saft hier "herausrechnen".
Verbraucherin aus Frankfurt vom 06.05.2016
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:
Darum geht’s:
Auf dem Babygläschen sind eine Birne und je zwei Stücke Kiwi und Banane abgebildet und die Sorte heißt „Kiwi-Banane in Birne“. Die Bezeichnung lautet Kiwi-Banane in Birne, Früchtezubereitung. Diese Zubereitung enthält laut Zutatenliste 95 Prozent Früchte sowie Reisgrieß, Stärke und Vitamin C. Die Früchte setzen sich aus Birnensaft und aus den Früchten Birnen 20 Prozent, Kiwi 20 Prozent und Bananen 10 Prozent zusammen. Rechnerisch ergibt sich daher ein Anteil von 45 Prozent Birnensaft.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung eines Lebensmittels.
Weiterhin sieht die Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 22) Angaben zur Menge der verwendeten Zutaten vor, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Zutatenliste nennt zwar alle abgebildeten Zutaten, Verbraucher werden aufgrund der Abbildung jedoch eine Früchtezubereitung aus ganzen Früchten erwarten und können daher über den Anteil von 45 Prozent Saft irritiert sein.
Der Eindruck, dass die Früchtezubereitung ausschließlich aus festen Früchten besteht, wird zudem durch die sämige Konsistenz verstärkt. Erreicht wird diese Konsistenz in diesem Fall durch die Zugabe von Reisgrieß und Stärke.
Fazit:
Der Anbieter sollte die Aufmachung der Schauseite der Rezeptur entsprechend gestalten.
Stellungnahme der Hipp GmbH & Co. Vertrieb KG, Pfaffenhofen
Kurzfassung:
Alle auf dem Etikett beworbenen Früchte sind in der Früchtezubereitung enthalten, die Birne zudem als Saft. Birnensaft macht die relativ saure Kiwi babygerecht mild. Zusammen ergeben die einzelnen Früchte Birne, Kiwi und Banane mehr als die Hälfte der Früchte. Kennzeichnungsgemäß steht jedoch der Saft an der Stelle. Der Verbrauchereindruck ist nachvollziehbar. Die Rezeptur wird intern geprüft.
Ergebnis
Der Anbieter hat die Rezeptur der Früchtezubereitung geändert. Seit April 2017 besteht diese zu 100 Prozent aus Früchten.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.