So haben Hersteller reagiert:

Hipp Spaghetti Bolognese

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Rezeptur neu ohne Reis in den „Spaghetti Bolognese“
Geändert

Der Anbieter bewirbt sein Produkt verbal und bildlich als Spaghetti Bolognese, was Spaghetti mit einer Tomaten-Hackfleischsauce erwarten lässt. Auf den für das Gericht unüblichen Reis wird nur in der Zutatenliste hingewiesen. Der Anbieter sollte auf von der üblichen Rezeptur stark abweichende Zutaten bereits auf der Schauseite hinweisen.

In den Spaghetti Bolognese ist Reis drin. Meines Wissens gehört Reis nicht in Spaghetti Bolognese. Auf dem Bild ist kein Reis zu sehen. Warum benötigt der Anbieter für dieses Gericht zwei Kohlenhydratlieferanten (Spaghetti und Reis)?
Verbraucherin vom 07.10.2013 aus Frankreich

Darum geht’s:

Das Gläschen mit Säuglingsnahrung ist auf der Schauseite als Spaghetti Bolognese gekennzeichnet und mit einer Abbildung von Spaghetti und einer Sauce aus Tomaten und Fleischstücken beworben. Vor den Spaghetti liegen neben einem Schnitz Tomate zwei Karottenscheiben. Die Zutatenliste nennt neben für Spaghetti Bolognese typischen Zutaten wie Tomaten, Zwiebeln, Nudeln, Rindfleisch und Öl direkt hinter den Spaghetti zusätzlich Reis. Ein Hinweis „Serviervorschlag“ neben der Abbildung auf der Schauseite ist ebenfalls nicht vorhanden.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Spaghetti Bolognese ist auch in Deutschland seit vielen Jahren ein weit verbreitetes und beliebtes Gericht in italienischen Restaurants und vielen Haushalten.
Nach dem Dr. Oetker Lebensmittel Lexikon (Auflage 2004) handelt es sich dabei um „mit einer Tomaten-Hackfleisch-Sauce angerichtete Spaghetti“. Reis gehört gerade nicht in diese Rezeptur. Unserer Auffassung nach müssen Verbraucher zwar bei einem Brei für Säuglinge eine pürierte Form des Gerichtes erwarten, aber nicht unübliche Zutaten.

Fazit:

Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite  Reiskörner abbilden oder verbal auf diese Zutat hinweisen, um Irritationen über die tatsächliche Zusammensetzung des Gläschens zu vermeiden.

Stellungnahme der HiPP-Werk Georg Hipp OHG, Pfaffenhofen/Ilm

Kurzfassung:

Spaghetti sind glutenhaltig und sollten zu Beginn der Beikost in geringeren Mengen verzehrt werden. Reis ist daher als glutenfreie Alternative besonders geeignet und sehr gut verträglich. Darüber hinaus muss das Produkt eine löffelbare Konsistenz aufweisen. Reis verbessert die Konsistenz des Produktes und bewahrt die Cremigkeit des Produktes auch über die Lagerung des Gläschens hinweg.

Ergebnis

Der Anbieter vertreibt das Produkt seit Juli 2016 ohne Reis in der Rezeptur, so dass die Irritation durch die für „Spaghetti Bolognese“ unübliche Zutat beseitigt ist.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.