Das ärgert beim Einkauf:

„Honig-Sanddorn-Bärchen“ enthalten nur wenig Honig und Sanddorn

Cum Natura bewirbt Gummibärchen auf Imkergut.de mit Honig und Sanddorn. Beide Zutaten sind nur zu 1,6 Prozent enthalten.
getaeuscht

Der Name „Honig Sanddorn Bärchen“ im Zusammenhang mit der Werbung „Imkergut – …natürlich Heimat!“ und „fruchtig frisch“ lässt Bonbons erwarten, die mehr als jeweils 1,6  Prozent Sanddornsaftkonzentrat und Honig enthalten. Zusätzlich legt die Marke „Imkergut“ nahe, die Bonbons seien überwiegend mit Honig gesüßt. Tatsächlich sind jedoch Zucker und Glukosesirup die Hauptzutaten. Sie sind verantwortlich für die Süße und den Zuckergehalt von nahezu 44 Gramm in 100 Gramm „Bärchen“.
Der Anbieter sollte einen zur Zusammensetzung passenden Produktnamen wählen.
Er sollte nicht mit Honig und „Imkergut“ werben, wenn das Produkt hauptsächlich aus Glukosesirup und Zucker besteht und nur eine Minimenge Honig enthält.

Vor einigen Tagen hat mein Lebensgefährte die unten gezeigten "Honig-Sanddorn-Bärchen" gekauft, in der auf der Packung genannten Imkerei. Er war der Meinung etwas Gutes zu kaufen, weil ja schließlich Honig und Sanddorn drin wäre. Ich war leider nicht dabei, sonst hätte ich sofort auf die Zutatenliste geschaut. Beim genauen Hinsehen fiel mir dann auf, dass der Anteil von Honig und auch von Sanddorn mit jeweils 1,6 % doch sehr weit unter dem liegt, was man erwarten könnte, wenn man den Namen liest. Lange Rede, kurzer Sinn ist dies eigentlich rechtens? Meiner Meinung nach ist es eine Vortäuschung falscher Tatsachen.
Verbraucherin aus Hessen vom 06.03.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Produktname „Honig Sanddorn Bärchen“ und die Werbung „Imkergut“ und „fruchtig frisch“ passen nicht zu einem Produkt, das nur 1,6 Prozent Honig und nur 1,6 Prozent Sanddornsaftkonzentrat enthält. Zucker und Glucosesirup sind die Hautzutaten der „Bärchen“.

Darum geht’s:

Die Firma Cum Natura bietet im Online-Shop Imkergut.de Gummibonbons mit dem Produktnamen „Honig Sanddorn Bärchen“ an. Die auf der Webseite sichtbare Verpackung ergänzt den Produktnamen mit der Aussage „fruchtig frisch mit Vit. C“. Oben auf der Schauseite wirbt die Firma mit „Imkergut – natürlich Heimat!“. Die Zutatenliste nennt Glukosesirup und Zucker als erste Zutaten. Danach folgen Gelatine, Säuerungsmittel, Honig (1,6 %), Sanddornsaftkonzentrat (1,6 %) sowie weitere Zutaten unter anderem Acerola-Fruchtpulver.
Laut Nährwerttabelle beträgt der Zuckergehalt 43,8 Gramm pro 100 Gramm Bonbons.
Die Produktbeschreibung auf Imkergut.de nennt einen Fruchtanteil von 14 Prozent. Weiterhin wirbt die Webseite mit „Hohe Imkerqualität“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung und die Eigenschaften. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Produktname „Honig Sanddorn Bärchen“ und Werbeaussagen wie „Imkergut“ legen nahe, dass die Bonbons überwiegend mit Honig gesüßt sind. Dies trifft hier keineswegs zu. Die Gummibonbons bestehen hauptsächlich aus Glucosesirup und Zucker. Honig spielt als Zutat mit nur 1,6 Gramm im gesamten Beutel quasi keine Rolle. Auch der Gehalt an Sanddornsaftkonzentrat ist gering. Die auf der Webseite beworbenen 14 Prozent Fruchtanteil sind nicht nachvollziehbar und beziehen sich auch nicht ausschließlich auf Sanddorn: Die geringen Mengen an Sanddornsaftkonzentrat und Acerola-Fruchtpulver sollen offenbar 14 Prozent der ursprünglichen Früchte entsprechen. Eine Erklärung fehlt jedoch. Die Kaufinteressierten können sich mit diesen Angaben kein Bild von den tatsächlichen Fruchtmengen machen. Dies erschwert auch den Vergleich mit ähnlichen Fruchtgummiangeboten.
Zusätzlich sind Lebensmittelklarheit weitere Kennzeichnungsmängel aufgefallen, beispielweise in Klammern gesetzte Zutaten in der Zutatenliste.

Fazit:

Der Anbieter sollte einen zur Zusammensetzung passenden Produktnamen wählen. Er sollte nicht mit Honig werben, wenn das Produkt hauptsächlich aus Glukosesirup und Zucker besteht und nur einen Hauch Honig enthält.

Stellungnahme Cum Natura GmbH, 77815 Bühl

Kurzfassung:
Wir danken der Verbraucherzentrale für das Feedback zu unseren „Honig Sanddorn Bärchen“. Nach Prüfung bestätigen wir, dass der Sanddorngehalt den Richtlinien entspricht. Wir werden die Verkehrsbezeichnung für mehr Transparenz anpassen und alle gesundheitsbezogenen Aussagen überprüfen sowie korrigieren. Zudem initiieren wir eine umfassende Überprüfung und Anpassung unserer Produktinformationen und -kennzeichnungen, um unseren Kunden stets klare und verständliche Informationen zu bieten.

Ergebnis

Die Anbieterfirma kündigt eine Überprüfung und Korrektur der Werbeaussagen sowie der Produktkennzeichnung an. Fotos und ein Zeitpunkt der geplanten Änderungen liegen Lebensmittelklarheit nicht vor.
Wegen der weiteren Kennzeichnungsmängel hat Lebensmittelklarheit die zuständige Lebensmittelüberwachung informiert.