Das ärgert beim Einkauf:

Immler Detox Deluxe Kur auf naturprodukteimmler.com

Die Kur verspricht eine entgiftende und entschlackende Wirkung, was jedoch nicht nachvollziehbar ist.
getaeuscht

Der Anbieter bewirbt in seinem Online-Shop für die „Detox Deluxe 21 Tage Kur“ als „Mittel zur Entgiftung“. Diese „Detox Kur“, ein „Rundum-Basen-Programm“, setzt sich aus unterschiedlichen Einzelprodukten wie Halb-Fertiggerichten und Proteinshakes sowie einem Fastenset zusammen. Neben dem Begriff „Detox“ verwendet der Anbieter eine Reihe gesundheitsbezogener Aussagen, die so nicht zugelassen sind.
Der Anbieter sollte den Produktnamen ändern und die gesundheitsbezogenen Aussagen entfernen.

Werbung mit eindeutigen Gesundheitsaussagen zur Detox Kur.
Ich ärgere mich über die Heilaussagen zur „21 Tage Detox Kur Deluxe“ auf der Internetseite.
Verbraucher aus Weiler vom 11.12.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Der Anbieter wirbt auf naturprodukteimmler.com für eine „Detox Deluxe 21 Tage Kur“ mit Aussagen wie:

  • Durch den optimalen Gehalt an Eiweiß
    wird der Stoffwechsel angekurbelt,
    das Einschmelzen der Fettzellen aktiviert,
    sowie der Abbau von gesunder Muskelmasse vermieden
  • Die Immler Detox Kur optimiert den Stoffwechsel
  • Die Immler Detox Kur „Deluxe“ als Mittel zur Entgiftung
  • Ihre Vitalität im Alltag wird gestärkt
  • Wirkt sich positiv auf das Immunsystem, die Blutzuckerwerte, den Cholesterinspiegel, die Triglyceride sowie die Harnsäure aus

Das 21 Tage Paket besteht aus zwei Sets, darunter ein Fastenset für eine Woche. Das zweite Set enthält unter anderem „Omega-Lein-Crunch“, Halbfertiggerichte und Proteinshakes sowie eine Kuranleitung.

Das ist geregelt:

Nach der Health Claims-Verordnung dürfen gesundheitsbezogene Angaben nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein. Gesundheitsbezogene Angaben müssen zugelassen sein und in der Gemeinschaftsliste zugelassener Claims stehen.

Für „Protein“ sind laut der Lebensmittel-Gesundheitsangaben-Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen folgende Angaben zugelassen:

  • Proteine tragen zu einer Zunahme an Muskelmasse bei
  • Proteine tragen zur Erhaltung von Muskelmasse bei
  • Proteine tragen zur Erhaltung normaler Knochen bei

Für „Detox“ gibt es dort keine Zulassung.

Zu „Detox“ auf gemischten Kräutertees stellte der BGH mit einem Hinweisbeschluss aus dem Jahr 2017 Folgendes klar:

  1. „Detox“ stellt eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe dar.
  2. „Detox“ wird von Verbrauchern im Sinne einer entschlackenden oder entgiftenden Wirkung verstanden.
  3. Gesundheitsbezogene Angaben müssen sich auf eine Substanz, einen Nährstoff oder ein Lebensmittel beziehen und nach der Gemeinschaftsliste dafür zugelassen sein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Es gibt keine zugelassenen, gesundheitsbezogenen Angaben zur entgiftenden Wirkung von Lebensmitteln oder deren Inhaltsstoffe. Angaben wie „Detox“ und „Mittel zur Entgiftung“ sind daher nach unserer Rechtsauffassung nicht erlaubt. Auch die Aussage „wirkt sich positiv auf das Immunsystem aus“ ist in Verbindung mit der „Kur“ aus unserer Sicht nicht möglich. Die gesundheitsbezogenen Aussagen zu Eiweiß wie das „Ankurbeln des Stoffwechsels“ entsprechen nicht den bisher zugelassenen Angaben für Proteine.

Zusätzlich sind der Verbraucherzentrale weitere Kennzeichnungsfehler hinsichtlich der Pflichtangaben für Lebensmittel aufgefallen. So sind bei den einzelnen Lebensmitteln wie den Halbfertig-Gerichten oder Proteinshakes weder Zutatenlisten noch Angaben zu Allergenen zu finden.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Produktnamen ändern und die gesundheitsbezogenen Aussagen entfernen.

Stellungnahme der Immler Naturprodukte, Oberstaufen

Es liegt keine Stellungnahme vor.

Ergebnis

Die Betreiberin der Website hat inzwischen einige Änderungen vorgenommen und die vielfache Verwendung des Begriffs „Detox“ reduziert. Auch wurden mehrere gesundheitsbezogene Angaben entfernt. Unverändert wirbt die Website mit Aussagen zum Entgiften und Entschlacken. Neu wird das Angebot als „Basen-Kur“ bezeichnet und ein „Säure-Basen-Gleichgewicht“ versprochen.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit bestehen außerdem nach wie vor Kennzeichnungsmängel bei den Angaben zu einzelnen Nährstoffen und Zutaten für die verwendeten Lebensmittel.