Jardinelle Cornichons mit Honig
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Produktname und Abbildungen legen nahe, dass Verbraucher mit Honig gesüßte Cornichons und keinen oder wenig zusätzlichen Haushaltszucker erwarten. Da der Anteil an zugesetztem Haushaltszucker um ein Vielfaches über dem Honiganteil liegt, sollte der Hersteller die Aufmachung oder die Rezeptur ändern. Die plakative Darstellung der Zutat Honig auf der Schauseite kann unserer Ansicht nach Verbraucher über die tatsächliche Zusammensetzung der Cornichons täuschen.
Beschwerde
Diese Gurken werden auf der Vorderseite mit Honig ausgelobt. Da habe ich den Eindruck bekommen, dass diese mit Honig gewürzt sind. In der Zutatenliste werden aber 0,1 % Honig ausgelobt. Aus meiner Sicht sollte die geschmacksgebende Zutat aber schon in größerer Menge enthalten sein.
Verbraucher aus Leipzig vom 04.04.2016
Darum geht’s:
Auf der Schauseite des Gurkenglases weisen der Produktname sowie die Abbildung von einem Honiglöffel und mehreren Stücken Honigwabe auf Honig als besondere Zutat hin. Die Bezeichnung lautet „Cornichons mit Honig veredelt“. Laut Zutatenliste stecken an dritter Stelle der Zutatenliste Zucker und an vorletzter Stelle 0,1 Prozent Honig im Produkt. Die Nährwerttabelle gibt den Zuckergehalt mit 11,2 Prozent an. Unverarbeitete Cornichons selbst liefern etwa zwei Prozent Zucker, so dass rund acht Prozent Haushaltszucker zugesetzt wurden. Damit ist der Honiganteil gegenüber dem Zuckergehalt sehr gering.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften, beispielsweise die Zusammensetzung.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Verbraucher können sich getäuscht sehen, wenn sie feststellen, dass der Anbieter auf der Schauseite mit Honig wirbt, aber deutlich mehr Zucker als Honig im Produkt steckt.
Fazit:
Der Anbieter sollte das Produkt bereits im Blickfang dem Zutatenverzeichnis entsprechend gestalten oder die Rezeptur verändern.
Stellungnahme der Rewe Zentral Finanz eG, Köln
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 10.01.2017 liegt keine Antwort vor.
Rechtliche Durchsetzung
Die Verbraucherzentrale Hessen hat die Rewe Zentral AG am 07.09.2016 wegen täuschender Aufmachung des Produktes „Cornichons mit Honig“ abgemahnt. Am 20.09.2016 hat die Rewe Zentral Finanz eG die Unterlassungserklärung abgegeben.
Ergebnis
Der Anbieter Rewe hat die Rezeptur der Cornichons geändert und den Honiggehalt von 0,1 auf 1,2 Prozent erhöht.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.