K-Classic Delikatess Mayonnaise – ein Name, ein Design, aber zwei Rezepturen
Zusammenfassung
Kaufland bietet seine Delikatess Mayonnaise mit unterschiedlichen Rezepturen in nahezu identischer Aufmachung an. Obwohl die Mayonnaise denselben Produktnamen und dasselbe Design hat, enthält eine Variante zusätzlich die Zutaten Wasser und modifizierte Stärke und weist andere Nährwerte auf.
Die unterschiedliche Zusammensetzung der Mayonnaise müssen Verbraucher:innen bei der Aufmachung weder erwarten noch haben sie Anlass, die Zusammensetzung über einen Blick ins Kleingedruckte zu kontrollieren.
Kaufland sollte bei gleicher Aufmachung auch die gleiche Rezeptur der Mayonnaise sicherstellen oder die unterschiedliche Zusammensetzung auf den ersten Blick deutlich machen.
Beschwerde
Änderung der Rezeptur: Alte Mayonnaise hatte kein Wasser und keine Stärke. Nun steht an zweiter Stelle Wasser. Die Konsistenz und der Geschmack sind komplett anders. Durch Wasser und Stärke wurde das Produkt gestreckt.
Verbraucherin aus Hamburg vom 04.05.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Wenn Kaufland als Eigenmarke eine Mayonnaise anbietet, sollte diese bei identischer Aufmachung der Schauseite auch dieselbe Rezeptur aufweisen.
Das ist bei der „K-Classic Delikatess Mayonnaise“ nicht der Fall.
Darum geht’s:
Die K-Classic Delikatess Mayonnaise von Kaufland gibt es bei identischem Design mit unterschiedlichen Rezepturen und unterschiedlichen Nährwerten. Auf den Etiketten der Rückseiten steht einmal eine spanische und einmal eine deutsche Herstellerfirma. Die Zutatenlisten unterscheiden sich in der Reihenfolge der Zutaten und darin, ob sie einzeln oder als Zutaten einer zusammengesetzten Zutat angegeben sind. Bei der spanischen Firma tauchen zusätzlich Wasser und modifizierte Stärke auf. In 100 Millilitern stecken hier 688 statt 712 Kilokalorien, weil der Fettanteil niedriger und der Kohlenhydratgehalt höher im Vergleich zur Mayonnaise der deutschen Herstellerfirma ist.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die auf den ersten Blick identisch gestalteten Schauseiten geben Verbraucher:innen keinen Anlass, die Rückseiten auf Veränderungen der Zutaten und Nährwerte zu kontrollieren. Sie müssen nicht mit unterschiedlichen Rezepturen rechnen. Ist dies der Fall, sollte auf der Schauseite ein Hinweis ins Auge springen. Alles andere ist intransparent und führt zu berechtigtem Ärger.
Fazit:
Kaufland sollte bei gleicher Aufmachung auch die gleiche Rezeptur der Mayonnaise sicherstellen oder die unterschiedliche Zusammensetzung auf den ersten Blick deutlich machen.
Stellungnahme der Kaufland Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG, Neckarsulm
Kurzfassung:
Es handelt sich beim genannten Produkt nicht um eine Rezepturänderung, sondern um parallel im Markt verfügbare Rezepturen. Zur Sicherstellung der Warenverfügbarkeit werden diese durch unterschiedliche Lieferanten produziert, was zu leichten Unterschieden in Rezeptur und Nährwerten führen kann. Gesetzliche Vorgaben werden zu jeder Zeit eingehalten.