„PepsiCo Schwip Schwap“ – gleiche Aufmachung, aber unterschiedlich viel Zucker
Zusammenfassung
PepsiCo bietet das Erfrischungsgetränk „Schwip Schwap Cola & Orange“ gleichzeitig mit unterschiedlicher Rezeptur in weitgehend identischer Aufmachung an. Obwohl die Getränke denselben Produktnamen und dasselbe Design haben, ist die eine Variante zusätzlich zu Zucker mit Süßstoffen gesüßt, enthält weniger Zucker, weniger Kilokalorien und trägt den Nutri-Score D statt E.
Die unterschiedliche Zusammensetzung müssen Verbraucher:innen bei der Aufmachung weder erwarten noch haben sie Anlass, die Zusammensetzung über einen Blick ins Kleingedruckte zu kontrollieren.
PepsiCo sollte die unterschiedliche Zusammensetzung des Erfrischungsgetränks auf den ersten Blick deutlich machen.
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Beschwerde
In der normalen Schwipp Schwapp ist jetzt Süßstoff Acesulfam K und Natriumbenzoat drin. War vorher nicht drin.
Verbraucherin aus Hannover vom 27.04.2024
Ich habe eine Dose Schwip Schwap und eine Flasche Schwip Schwap gekauft. Auf der Dose ist der Nutriscore E und auf der Flasche der Nutriscore D. Beide enthalten eigentlich das gleiche Produkt. Tatsächlich ist die Rezeptur etwas anders. Es sind die gleichen Zutaten wie in der Dose, jedoch sind in der Flasche zusätzlich Natriumbenzoat und Kaliumsorbat als Konservierungsmittel und zusätzlich zum Zucker jetzt noch Süßungsmittel, welche ja mittlerweile auch als sehr ungesund gelten. Die Flasche enthält also zusätzliche Stoffe, die das Getränk nicht wirklich gesünder machen und trotzdem wurde diese neue Rezeptur beim Nutriscore hochgestuft.
Verbraucherin aus Stuttgart vom 16.12.2023
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Gestaltung und Kennzeichnung der Dosen ist so ähnlich, dass das gleiche Getränk zu erwarten ist. Bei „Schwip Schwap“ unterscheidet sich der Zuckeranteil aber deutlich. Diesen Unterschied sollten Verbraucher:innen auf den ersten Blick erfahren.
Darum geht’s:
Das Erfrischungsgetränk „Schwip Schwap Cola & Orange“ gibt es zeitgleich in zwei Rezepturen im Handel. Die Aufmachung der Angebote ist vom Design und der Beschriftung her weitgehend identisch. Der Nutri-Score ist seitlich am unteren Rand der Schauseite als schwarz-weiße Graphik abgebildet und nennt D bei der Dose mit Zucker und Süßungsmittel und E bei der Dose, die ausschließlich mit Zucker gesüßt ist.
Auf den Rückseiten lauten die Bezeichnungen „Koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk, mit Zucker und Süßungsmitteln, Fruchtgehalt: 3,0 %“ und „Koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk, Fruchtgehalt 3,5 %“ bei der Dose ohne Süßungsmittel.
Als Zutaten sind bei der Variante mit Süßungsmittel zusätzlich die Konservierungsstoffe Natriumbenzoat und Kaliumsorbat sowie die Süßungsmittel Acesulfam K und Sucralose aufgeführt. Je 100 Milliliter liegen bei der Version mit Süßungsmittel der Zuckergehalt mit 6,6 gegenüber 9,7 Gramm und der Kaloriengehalt mit 28 gegenüber 39 Kilokalorien niedriger als bei der nur mit Zucker gesüßten Version.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Weiterhin sieht die LMIV vor, dass Lebensmittel, die sowohl einen oder mehrere Zucker und Süßungsmittel enthalten in Verbindung mit der Bezeichnung den Hinweis „mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n)“ tragen müssen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Lebensmitteleinkauf ist bei den meisten Menschen Routine. Sie treffen ihre Kaufentscheidungen gerade bei Lebensmitteln, die sie häufiger kaufen innerhalb von Sekunden. Sie müssen unserer Ansicht nach nicht damit rechnen, dass sich bei fast identischer Aufmachung die Rezeptur deutlich unterscheidet. Die Verärgerung ist insbesondere dann gut nachvollziehbar, wenn bei einem Getränk ein Teil des Zuckers durch Süßungsmittel ersetzt ist und sich dadurch der Zucker- und Energiegehalt sowie der Nutri-Score deutlich unterscheiden. Der unterschiedliche Nutri-Score fällt durch die unscheinbare schwarz-weiße Gestaltung jedoch nicht ins Auge. Sowohl der Zuckergehalt als auch die Verwendung von Süßstoffen können ausschlaggebend für die Kaufentscheidung sein.
Fazit:
PepsiCo sollte die unterschiedliche Zusammensetzung des Erfrischungsgetränks auf den ersten Blick deutlich machen.
Stellungnahme der PepsiCo Deutschland GmbH, Neu-Isenburg
Kurzfassung:
Unserer Nachhaltigkeitsagenda entsprechend setzen wir auf kalorienreduzierte und zuckerarme Produkte, um so den Anforderungen von Verbrauchern, dem Handel und der Lebensmittelaufsichtsbehörden gerecht zu werden. Dank weniger Zucker und der Verwendung der auf dem Etikett angegeben Süßungsmittel enthält unsere Schwip Schwap mit neuer Rezeptur 30 % weniger Kalorien.