Das ärgert beim Einkauf:

Kania Rinderfond kräftig

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Neben einem Hauch Rindfleischpulver sorgen Zutaten wie Karamellzucker und natürliches Aroma für Farbe und Geschmack des „kräftigen“ Rinderfonds.
getaeuscht

Aktuell werden von Lidl Fonds im Supermarkt angeboten. Die Sorte Rinderfond, die auf der Verpackung ein großes Rindersteak zeigt, ließ mich glauben, dass ich ein Produkt kaufe, welches ordentlich Fleischgeschmack hat. In den Zutaten steht aber nur 0,1 % Pulver. Daraus kann doch kein Geschmack kommen, oder? Wenn wir das zuhause kochen, muss ordentlich Fleisch in den Topf, damit eine geschmackvolle Brühe rauskommt. Hier kommt der Geschmack wahrscheinlich von den Aromen. Aber darf das Rinderfond genannt werden?
Ich finde, der Name des Produktes und das Foto täuschen etwas vor, was es aber nicht ist. Das beweist die Zutatenliste.
Verbraucher aus Lübeck vom 12.10.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Der Anbieter bezeichnet das Produkt als „Rinderfond“ und bildet ein zubereitetes Rindersteak mit Sauce ab. Der Name kann Erwartungen wecken, die das Produkt nicht hält, da es nur 0,1 Prozent Rindfleischpulver sowie Aroma, Karamellzucker und weitere Zutaten enthält.

Der Hersteller sollte auf der Vorderseite einen deutlichen Hinweis wie „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ in räumlicher Nähe zum Produktnamen ergänzen oder die Rezeptur ändern, um falsche Erwartungen bereits auf den ersten Blick auszuräumen.

Darum geht’s:

Die Schauseite des „Rinderfonds“ mit der Angabe „kräftig“ bildet ein verzehrfertiges Steak mit einer dunklen Sauce ab. Sowohl auf der Schauseite als auch auf der Rückseite steht die Bezeichnung „Rinderfond“.
Die Zutatenliste auf der Rückseite beginnt mit Wasser und Meersalz. Weitere Zutaten sind Magermilchpulver, Tomatenmark, verschiedene Suppengemüse sowie 0,1 Prozent Rindfleischpulver, Zucker, Karamellzucker und natürliches Aroma.
Einen Hinweis auf die Aromatisierung gibt es auf der Schauseite nicht.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung oder über die Bezeichnung des Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Es gibt keine rechtliche Definition für den Begriff „Fond“ und damit auch keine exakten Vorgaben wie ein „Rinderfond“ hergestellt wird.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Allgemein wird unter „Fond“ eine konzentrierte Brühe aus Fleisch, Geflügel, Fisch oder Gemüse verstanden, die als Grundlage für Suppen oder Soßen dient. Ein Produkt mit dem Namen „Rinderfond“ kann daher die Erwartung wecken, dass Geschmack und Farbe überwiegend durch die Verwendung von Rindfleisch entstehen. 0,1 Prozent Rindfleischpulver werden dieser Erwartung nicht gerecht, zumal das Produkt mit Karamellzucker gefärbt ist und auch das enthaltene natürliche Aroma hauptsächlich für den Geschmack sorgen wird.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf der Vorderseite einen deutlichen Hinweis wie „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ in räumlicher Nähe zum Produktnamen ergänzen oder die Rezeptur ändern, um keine falschen Erwartungen zu wecken.

Stellungnahme der Hügli Nahrungsmittel GmbH, Radolfzell

Kurzfassung:

Rinderfonds unterliegen als Ausgangsprodukte zunächst keiner gesetzlichen Regelung. Entscheidend ist aber der vorgesehene Verwendungszweck. Die und die Tatsache, dass es sich um einen nicht konzentrierten, industriellen Fonds handelt, begründen die Rindfleischmenge und die übrigen Zutaten. Die marktübliche Darstellung weist auf den möglichen Verwendungszweck und nicht die Fleischmenge hin.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.