Das ärgert beim Einkauf:

Kaufland erschwert Preisvergleich

Der Händler bietet ein Trockenprodukt für Salatsoßen in unterschiedlichen Packungsgrößen an. Die Grundpreise lassen sich jedoch nicht vergleichen.
getaeuscht

Kaufland bietet in einer Filiale das Produkt „Salatkrönung“ in zwei unterschiedlichen Verpackungsgrößen an: Bei der großen Packung bezieht sich der Grundpreis auf das Gewicht in Kilogramm, bei der kleinen Packung auf die zubereitete Menge in Litern. Die Angabe in Litern ist für konzentrierte Trockenprodukte wie Brühen und Soßen auch gesetzlich vorgesehen. Ein Preisvergleich der Produkte ist hier jedoch nicht möglich, da Kaufland für die Großpackung den Grundpreis nach Gewicht kennzeichnet. Somit erfüllt die Grundpreisangabe ihren Zweck nicht – nämlich einen Preisvergleich unterschiedlicher Packungsgrößen.
Das Handelsunternehmen Kaufland sollte den Grundpreis jeweils in Bezug auf das Volumen kennzeichnen.

Betrifft „Knorr Salatkrönung“: Bei der 500 g Dose wird der Grundpreis für Kilogramm angegeben. Bei der kleineren Dose (2,1 Liter) ist der Grundpreis für Liter ausgezeichnet. Ein Vergleich der Preise ist für die Kunden also erschwert.
Verbraucherin aus Ansbach vom 06.11.2024
 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Preisauszeichnung von Kaufland für das Produkt „Salatkräuter“ in zwei Packungsvarianten ist intransparent: So lassen sich keine Grundpreise für unterschiedliche Packungsgrößen vergleichen. 

Darum geht’s:

Kaufland bietet ein Trockenprodukt für Salatsoßen in zwei Packungsgrößen an. Am Regal stehen für die beiden Packungen jeweils folgende Angaben:
•    „500 g Dose“: Grundpreis: „1 kg = 25,98“ 
•    „2,1 L Dose“: Grundpreis: „1 L = 2,14“
Ein Preisvergleich der unterschiedlichen Verpackungseinheiten mit „Salatkräuter“ desselben Herstellers ist nicht möglich.

Das ist geregelt:

Nach der Preisangabenverordnung müssen Angaben über Preise der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprechen und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Neben dem Gesamtpreis müssen Anbieter auch den Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar kennzeichnen. Die Mengeneinheit für den Grundpreis bei Lebensmitteln ist jeweils ein Kilogramm oder ein Liter.
Die Fertigpackungsverordnung regelt unter anderem die Angabe der Füllmenge bei konzentrierten Suppen, Würz- und Salatsoßen. Diese müssen mit dem Volumen der verzehrfertigen Zubereitung nach Liter oder Milliliter gekennzeichnet werden.
Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23.02.2021 ist die Grundpreisangabe bei Fertigpackungen mit konzentrierten Suppen, Brühen und Würzsoßen verpflichtend. Der Grundpreis muss sich bei diesen Produkten auf die Menge in Litern beziehen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Preisauszeichnung für die beiden Produkte ist intransparent: Ähnliche Produkte in unterschiedlichen Packungsgrößen müssen für Verbraucher:innen vergleichbar sein. Das ist hier nicht der Fall. Kaufland kennzeichnet eine Packung nach Litern, was rechtlich auch so vorgesehen ist. Die zweite Packungsgröße dagegen nicht, was beim Einkauf absolut unverständlich ist.
Nur einheitliche Grundpreisangaben unterstützen Verbraucher:innen beim Einkauf. 

Fazit:

Das Handelsunternehmen Kaufland sollte den Grundpreis jeweils in Bezug auf das Volumen kennzeichnen. 

Stellungnahme der Kaufland Dienstleistungs GmbH & Co. KG, Neckarsulm

Kurzfassung:
Für die „Knorr Salatkrönung Gartenkräuter“ 500 Gramm und 192 Gramm haben wir in unserem System die korrekte Mengeneinheit in Gramm hinterlegt. Auf dem Etikett wird der Grundpreis für beide Produkte mit „1 kg“ ausgegeben. Wir gehen davon aus, dass es sich bei Ihrem Hinweis um einen Einzelfall handelt. Sobald wir konkrete Informationen bzgl. des Artikels und der Filiale haben, tauschen wir die Etiketten selbstverständlich aus.

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Ergebnis

Preisauszeichnung Kaufland, Salatkrönung, 192-Gramm-Dose, 18.12.2024

Kaufland hat Änderungen an der Preisauszeichnung vorgenommen und kennzeichnet nun die Packung nach Gewicht. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit liegt hier ein Fehler vor.  
Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über die Preisauszeichnung informiert.