Das ärgert beim Einkauf:

Kein Arabica-Versprechen mehr auf „Rewe Bio Caffè Crema ganze Bohnen“

Ein Fall von Skimpflation: Statt „100 % Bio Arabica“ verspricht Rewe nur noch „100 % Bio Bohnen“.
getaeuscht

Die online noch mit der ursprünglichen Kennzeichnung abgebildeten „Rewe Bio Caffè Crema ganze Bohnen“ sind vor Ort in nahezu identischer Aufmachung erhältlich, allerdings mit geänderter Kennzeichnung: Das Versprechen „100 % Bio-Arabica aus fairem Handel“ schrumpft vor Ort zu „100 % Bio-Bohnen aus fairem Handelt“. Die kaum wahrnehmbare Änderung ermöglicht es Rewe andere Kaffeesorten als Arabica abzufüllen. 
Änderungen bei der Qualität des Inhaltes sollte Rewe durch eine unterschiedliche Aufmachung und Hinweise auf den ersten Blick erkennbar machen. Außerdem sollte das Angebot online und vor Ort identisch sein.

Ich kaufe diese Biobohnen, Rewe Bio Caffè Crema, ganze Bohnen, schon jahrelang. Es stand “100 % Bio-Arabica“ drauf, siehe Online-Angebot. Jetzt steht nur noch Bio-Bohnen darauf – siehe gekaufte Verpackung. Eine Rückfrage bei REWE ergab, dass jetzt auch Robusta-Bohnen drin sind. Aber keine entsprechende Deklarierung darüber! Auch keine jeweilige Mengenangabe! Sehr ärgerlich! Darf dies sein?
Verbraucherin aus Kempten vom 01.07.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Wenn sich die Qualität des gewohnten Kaffees unbemerkt verändert, ist das für Kund:innen ärgerlich. Der Unterschied sollte auf den ersten Blick erkennbar sein.

Darum geht’s:

Rewe bietet den „Rewe Bio Caffè Crema ganze Bohnen“ auf seiner Internetseite mit der Beschreibung „Die ganzen Bohnen des Rewe Bio Kaffees sind eine hervorragende Mischung ausgesuchter Hochland Arabica-Bohnen aus Mittel- und Südamerika.“ In der Filiale, für die am 03.07.2024 dieser Kaffee online als verfügbar angeboten wurde, gab es vor Ort eine auf den ersten Blick identische Verpackung. Die Schauseite unterscheidet sich nur durch das Wort „Bohnen“ anstelle von „Arabica“ im ebenfalls orangefarben geschriebenem Hinweis auf der Schauseite. Auf der Rückseite ist der Kaffee mit „Ausgewählte Bohnen aus Mittel- und Südamerika“ beschrieben. Welche Kaffeesorten tatsächlich in der Verpackung stecken, ist unklar. Der Preis ist unverändert.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Maximal heimlich verändert Rewe die Kaffeequalität: Dass sich ein Wort, noch dazu mit gleicher Buchstabenanzahl, auf einer ansonsten identischen Schauseite unterscheidet, wird niemand wahrnehmen. Verbraucher:innen werden daher nicht mit einem Kaffee rechnen, dass der Kaffee plötzlich anders schmeckt. So intransparent den anderen Inhalt zu verschleiern, ist unseriös und inakzeptabel. 

Fazit:

Rewe sollte die unterschiedliche Qualität des Kaffees durch eine veränderte Aufmachung und Hinweise auf den ersten Blick erkennbar machen. 
Außerdem sollte das Angebot online und vor Ort identisch sein.

Stellungnahme der Rewe Zentral Finanz eG, Köln

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 04.07.2024 liegt keine Antwort vor.