Das ärgert beim Einkauf:

Kein Regionalprodukt: Die Mühlhäuser Konfitüre kommt nicht aus Mühlhausen

Die Marke vermittelt ein Produkt aus Mühlhausen, eine klare Kennzeichnung der veränderten Herkunft fehlt.
getaeuscht

Mit einer für die Stadt Mühlhausen in Thüringen bekannten Abbildung des historischen Stadttorbogens vertreibt die Firma Mühlhäuser Obsterzeugnisse wie Pflaumenmus und Konfitüren. Die Erdbeere-Konfitüre wird jedoch nicht im thüringischen Mühlhausen, dem ursprünglichen Sitz der Firma, produziert. Als Firmenadresse steht inzwischen Mönchengladbach in Nordrhein-Westfalen auf dem Etikett.
Der Anbieter sollte auf der Schauseite eindeutig und gut lesbar über den tatsächlichen Herstellungsort der Konfitüre informieren.

Zu dieser Erdbeer-Konfitüre wird trotz anderslautender Äußerung der Produktionsfirma im Jahr 2014 nach wie vor der offensichtlich unrichtige Eindruck erweckt, sie würde in Thüringen im Ort Mühlhausen produziert. Zur Korrektur dieses zumindest widersprüchlichen Eindrucks auf der Vorderseite der Verpackung wollte die Firma Mühlhäuser Mönchengladbach auf der Rückseite seit 2014 ergänzen: „Hergestellt von:“. Offensichtlich ist das inzwischen nicht mehr wahr, was mich zu dieser Beschwerde bringt. Allemal ist das Ganze meines Erachtens irreführend, wenn das Produkt keineswegs in Thüringen, sondern von einer muehlhaeuser-group.com im finstersten Westen zusammengekocht wird.
Verbraucher aus Quedlinburg vom 27.05.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die falsche Vorstellung, dass die Konfitüre aus dem thüringischen Mühlhausen stammt, sollte auf der Schauseite zweifelsfrei ausgeräumt werden.

Darum geht’s:

Das Produkt „Mühlhäuser Erdbeere“ wird auf der Schauseite durch den Markennamen „Mühlhäuser“ und die stilisierte Abbildung des Stadttores von Mühlhausen gekennzeichnet. Auf der Rückseite kennzeichnet die Firma ihren Sitz mit Mönchengladbach.
Die Gestaltung der Schauseite spricht für ein regionales Produkt aus Mühlhausen, was jedoch nicht zutrifft. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach der Verordnung ist die Angabe des Herkunftsorts verpflichtend, falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher:innen über die Herkunft des Lebensmittels möglich wäre. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Auf der Schauseite fehlt ein Hinweis, dass die Firma Mühlhäuser die „Erdbeer-Konfitüre Extra“ trotz des Hinweises auf das thüringische Mühlhausen nicht vor Ort kocht, sondern an einem anderen Standort – außerhalb von Mühlhausen. 

Fazit:

Der Anbieter sollte auf der Schauseite eindeutig und gut lesbar über den tatsächlichen Herstellungsort der Konfitüre informieren.

Stellungnahme der Mühlhäuser GmbH, Mönchengladbach

Kurzfassung:
Alle unsere Produkte sind mit unserem markenrechtlich geschütztem Logo gekennzeichnet. Dessen Verwendung ist nicht an den Ort der Produktion gebunden, sondern darf nur für Produkte der Mühlhäuser-Gruppe verwendet werden. 
Wir erkennen nicht, dass die reine Nutzung unseres Unternehmenslogos eine Anpassung der Kennzeichnung notwendig macht. Den Hinweis berücksichtigen wir selbstverständlich intern.