Das ärgert beim Einkauf:

Keine echten Rinderrouladen im „Festbraten Rinderrouladen“

Anders als erwartet sind die Rouladen der Firma Richter nicht aus einem gewachsenen Stück Fleisch, sondern aus „Fleischstücken zusammengefügt“.
getaeuscht

Aufgrund der Abbildung, die ein gewachsenes Stück Fleisch zeigt, und der Bezeichnung als Rinderroulade können Verbraucher:innen von einer klassischen Rinderroulade ausgehen. Das ist jedoch nicht Fall. Denn erst an anderer Stelle erfahren sie, dass die Rouladen „aus Fleischstücken zusammengefügt“ sind. 
Die Anbieterfirma sollte das Produkt nicht als „Rinderrouladen“ bezeichnen und kein gewachsenes Fleisch abbilden, wenn die Rouladen tatsächlich aus Fleischstücken zusammengefügt sind. 

Das Produkt heißt „Richters Festbraten Rinderrouladen mit Sauce“. Nach der Zubereitung verwunderten Konsistenz und ein fragwürdiger Geschmack. Das Produkt stellte sich als absolut minderwertig und falsch deklariert heraus.
Aufgrund des Namens, der Aufmachung und des Preises (10 Euro) erwarte ich ein hochwertiges Erzeugnis aus gewachsener Muskulatur vom Rind – wie es auch auf der Vorderseite der Verpackung abgebildet ist.
Erst auf der Rückseite ist erkennbar, dass es sich keinesfalls um ein solches Produkt handelt. Nur dort ist „aus Fleischstücken zusammengefügt“ gekennzeichnet, wobei auch dies meines Erachtens nicht korrekt ist, denn das Produkt ist ausschließlich brätartig und fein zerkleinert. Ich fühle mich grob getäuscht. Ist die Kennzeichnung korrekt?
Verbraucher aus Berlin vom 23.05.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Bezeichnung Rinderroulade und die Abbildung auf der Verpackung passen nicht zum Inhalt. Das Fleisch für die Roulade setzt sich – anders als üblich – aus Stücken zusammen, was nur im Kleingedruckten zu lesen ist. 

Darum geht’s:

Die Firma Richter vertreibt über den Handel und ihren Online-Shop das Fertiggericht „Festbraten Rinderrouladen“. Sowohl auf der Verpackung als auch unter Beschreibung steht im Shop mehrfach „Rinderrouladen“. 
Beim Auswählen von „Zutaten“ steht erneut „Festbraten Rinderrouladen“ und in einer neuen Zeile in deutlich kleinerer Schrift „aus Fleischstücken zusammengefügt“, unmittelbar vor dem Begriff „Zutaten“.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Art, die Eigenschaften und die Methode der Herstellung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und leicht verständlich sein. 
Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse definieren Rouladen als dünne zusammenhängende, mit Füllung gerollte Scheiben aus sehnen- und fettgewebsarmem Fleisch. Neben Speck- und Gurkenstreifen und Zwiebeln kann die Füllung auch Brät oder gewolftes Fleisch enthalten. Deren Qualität entspricht der Grundlage für Hacksteak.
Formfleischerzeugnissen werden nach den Leitsätzen aus Fleischstücken hergestellt, die zu einer größeren Einheit zusammengefügt werden. Dafür wird kein gewolftes, gekuttertes oder in ähnlicher Weise zerkleinertes Fleisch verwendet. Um Verwechslungen mit Produkten aus gewachsenem Fleisch zu vermeiden, lautet die Bezeichnung beispielsweise „Roulade, aus Fleischstücken zusammengefügt“.  

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Dass es sich bei dem „Festbraten Rinderrouladen“ um ein Erzeugnis aus Formfleisch handelt, sollte auf den ersten Blick erkennbar sein. Sowohl die Abbildung als auch die Bezeichnung als Rinderroulade lassen klassische Rinderrouladen erwarten. Auch der Hinweis auf „Festbraten“ ist in einem solchen Fall unpassend. 
Eine derartige Abweichung sollte sich weder im Online-Shop noch auf der Verpackungsrückseite verstecken.

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte das Produkt nicht als „Rinderrouladen“ bezeichnen und kein gewachsenes Fleisch abbilden, wenn die Rouladen tatsächlich aus Fleischstücken zusammengefügt sind. 

Stellungnahme Shop Richter Erzgebirge, Oederan/Erzgebirge

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Die Firma teilt mit, das Produkt sei dadurch zutreffend deklariert, dass es den unmissverständlichen Hinweis „aus Fleischstücken zusammengefügt“ trage. Dieser Hinweis befinde sich auf der Rückseite der Verpackung, sei gut sichtbar und gut lesbar.

Ergebnis

Lebensmittelklarheit hat die Lebensmittelüberwachung über das Produktangebot informiert.