Kellogg’s Urlegenden Flakes Dinkel, Apfel, Sultaninen & Chia-Samen
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die Schauseite preist in Wort und Bild vier Zutaten an, die zusammen nur 22 Prozent der Getreide-Trockenfrucht-Mischung ausmachen. Weizen hingegen, der mehr als die Hälfte des Beutelinhalts stellt, wird nicht erwähnt. Der Anbieter sollte durch die Bewerbung von Zutaten keine falsche Zusammensetzung des Inhalts suggerieren, sondern stattdessen die mengenmäßig wesentlichen Zutaten auf der Schauseite nennen und/oder abbilden.
Beschwerde
Auf der Vorderseite und Rückseite wird damit geworben, dass das Produkt Chia-Samen, Sultaninen und Apfelstücken enthält. Schaut man aber auf die Zutatenliste stellt man fest, dass Chia Samen nur zu 1 % enthalten sind. Umgerechnet auf die ganze Verpackung sind das nur 3 g. Außerdem steht hinten auf der Verpackung: Getreideflakes mit Cerealien-Knusperstücken, Chia-Samen, Sultaninen und Apfelstücken. Man fühlt sich getäuscht, da man davon ausgeht, dass mehr Chia Samen als Sultaninen und Apfelstücke enthalten sind.
Verbraucherin aus Bremen vom 08.06.2016
Darum geht’s:
Auf der Schauseite führt der Anbieter als Bestandteil des Produktnamens Dinkel, Apfel, Sultaninen und Chia-Samen auf. Abgebildet sind neben einer Schüssel mit Getreideflakes ein Apfelschnitz, ein paar Weintrauben und je ein Häufchen Dinkel und Chia-Samen sowie zwei Getreideähren. Laut Zutatenliste enthält das Produkt an Getreidearten 51 % Vollkornweizen, 10 % Vollkornhafer, 6,5 % Vollkorngerste sowie 6 % gepufften Dinkel. Der Produktname „Urlegenden Flakes …“ und ein Text auf der Rückseite weisen darüber hinaus auf Urgetreide hin. Allenfalls Dinkel, aus dem Weizen gezüchtet wurde, könnte darunter fallen. Kamut, Einkorn und Emmer, die meist als Urgetreide bezeichnet werden, sucht man in der Zutatenliste vergeblich. Von den weiteren herausgestellten Zutaten kommen 10 % Sultaninen, 5 % Apfelstücke und lediglich 1 % Chia-Samen vor.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Aufmachung der Schauseite weckt den Eindruck, dass die genannten und abgebildeten Zutaten ausschließlich oder überwiegend den Inhalt stellen. Insbesondere die Nennung und Abbildung der Chia-Samen stehen unserer Ansicht nicht im Verhältnis zur vorhandenen Menge von einem Prozent und die Verbraucherin sieht sich nachvollziehbar getäuscht.
Fazit:
Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite die mengenmäßig wesentlichen Zutaten herausstellen und die Aufmachung verändern.
Stellungahme der Kellogg Deutschland GmbH, Hamburg
Kurzfassung:
Bei unserem Produkt handelt es sich um ein Cerealienprodukt, bei dem Getreideflocken von Natur aus die Hauptzutat ausmachen. Dinkel, Apfel, Sultaninen und Chia-Samen sind weitere Zutaten und charakterisieren das Produkt. Sie sind daher ausschlaggebend für die Sortenbezeichnung. Diese Zutaten machen gemeinsam 22 % des Produktes aus und sind im Zuatenverzeichnis ordnungsgemäß deklariert.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.