Das ärgert beim Einkauf:

KingsCrown Früchtetee Cranberry-Vanille

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Mengenmäßige Kennzeichnung der Cranberries nicht eindeutig
getaeuscht

Der Anbieter kennzeichnet sein Produkt in der Zutatenliste mit dem mengenmäßigen Anteil der Zutat Cranberries. Diese Angabe wird jedoch durch die Nennung weiterer Zutaten in einer Klammer uneindeutig. Für Verbraucher ist diese mengenmäßige Angabe der Zutat Cranberry widersprüchlich.

Ich war auf der Suche nach Cranberrytee. Nachdem ich die Artikelbeschreibung am Boden des Produkts gelesen habe wird auf 2,6 % Cranberries verwiesen. Diese 2,6 % werden durch die darauffolgende Klammer noch mal reduziert indem Cranberries, Zucker und Sonnenblumenöl aufgeführt sind. Entweder verstehe ich den Hinweis in der letzten Klammer falsch oder der Kunde soll getäuscht werden.
Verbraucher aus Brandenburg vom 22.12.2015

Darum geht’s:

Die Früchteteemischung enthält laut Zutatenliste Cranberries mit einem Anteil von 2,6 %. Unmittelbar nach dieser Mengenangabe stehen in einer Klammer die Zutaten Cranberries, Zucker, Sonnenblumenöl, die somit auf eine Zubereitung der Cranberries mit weiteren Zutaten hinweisen. Es wird nicht klar ob diese 2,6 % sich auf den reinen Cranberryanteil beziehen oder auf eine Zubereitung aus Cranberrys, Zucker und Sonnenblumenöl.

Das ist geregelt:

Die Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 22 LMIV) schreibt die Angabe der Menge von Zutaten vor, wenn eine Zutat in der Kennzeichnung durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben ist oder von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels und seine Unterscheidung von anderen Erzeugnissen ist. Diese sogenannte Quid-Regelung gilt für Lebensmittel in Fertigpackungen.
Zudem darf die Kennzeichnung nach Artikel 7 LMIV auch hinsichtlich der Zusammensetzung nicht irreführen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher können sich aufgrund der mengenmäßigen Kennzeichnung in der Zutatenliste getäuscht sehen, da der Cranberry-Anteil zwar zunächst genannt wird, dann jedoch durch die Angaben in der Klammer wiederum relativiert wird. Die Zutaten in der Klammer deuten darauf hin, dass es sich bei den zuvor genannten Cranberries um eine Zubereitung der Cranberries mit Zucker und Sonnenblumenöl handeln könnte. Danach wäre der reine Cranberry-Anteil dann möglicherweise geringer als 2,6 %.

Fazit:

Der Anbieter sollte das Produkt daher eindeutig mit dem mengenmäßigen Anteil der hervorgehobenen Zutat Cranberries im Zutatenverzeichnis kennzeichnen.

Stellungnahme der Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel

Kurzfassung

Der Produktname Cranberry-Vanille beschreibt die Geschmacksrichtung des Früchtetees. Direkt unterhalb des Produktnamens wird auf die Aromatisierung mit Cranberry- und Vanillegeschmack hingewiesen, ebenso in der Verkehrsbezeichnung. In der Zutatenliste werden Cranberry 2,6 % und Aroma als Zutaten genannt. Es wird deutlich an mehreren Stellen auf die Geschmacksrichtung und Aromatisierung hingewiesen.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.