Das ärgert beim Einkauf:

Knorr Bouillon Pur, Beispiel Sorte Gemüse

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Werbung mit „Pur“ und „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ – die Bouillon enthält Hefeextrakt, Aroma, Verdickungsmittel und Karamellzuckersirup
getaeuscht

Die Werbeaussagen „Pur“ sowie „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe, ohne Farbstoffe […]“ können bei vielen Verbraucher:innen den Eindruck vermitteln, dass die Zutaten auf das notwendigste beschränkt sind und die sonst üblichen Zusatzstoffe fehlen. Trotzdem enthält das Produkt laut Zutatenliste die glutamathaltige Zutat Hefeextrakt, zwei Zusatzstoffe sowie Aromen und Karamellzuckersirup.

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Anbieter auf die Angabe „Pur“ verzichten, solange er Zusatzstoffe und für die Lebensmittelindustrie typische Zutaten einsetzt. Wenn der Anbieter mit den Hinweisen „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe und „ohne Farbstoffe“ wirbt, sollte er stattdessen keine geschmacksverstärkend wirkende und färbende Zutaten verwenden.

Werbung auf der Vorderseite: „Unser Versprechen: Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe"
Inhaltsstoffe: Hefeextrakt, Aromen.
Ich sehe Hefeextrakt eindeutig als Geschmacksverstärker an. Somit ist die Werbung auf der Vorderseite irreführend.
Verbraucherin aus Düsseldorf vom 04.11.2021

Es handelt sich direkt um 3 Bouillon Produkte der Firma Unilever, die alle das Wort Pur im Namen tragen: Bei dem Wort Pur bin ich davon ausgegangen, es handelt sich um eine klassisch eingekochte Bouillon. Des Weiteren wird auf der Rückseite mit "ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe" geworben. Auf der Zutatenliste der Gemüsebrühe steht als erstes "59 % Konzentrierte Gemüsebrühe (Trinkwasser, Paprika, Sellerie), alles darauf folgende empfinde ich nicht mehr als Pur, mit Ausnahme von Speisesalz, Petersilie, Liebstöckelwurzel, Pfeffer, Muskatnuss. Ich habe noch nie Aroma, Xanthan oder Johannisbrotkernmehl in eine selbstgekochte Bouillon getan. Meines Wissens nach ist Hefeextrakt ein Geschmacksverstärker. Wie soll Otto Normalverbraucher wissen, dass es nicht als "Zusatzstoff" gelistet ist? Alles in allem wird hier versucht ein Image eines natürlichen Produktes zu vermarkten, welches sich aber in der Zutatenliste nicht wiederspiegelt. Dann steht da ja noch ohne Farbstoffe, aber wofür ist dann Karamellzuckersirup enthalten? Alles in allem war ich sehr enttäuscht über den Inhalt, vielleicht wäre 59 % Pur hier die ehrlichere Verkaufsaussage.
Verbraucher aus Breitscheid vom 19.02.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Werbeaussagen „Pur“ sowie „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe, ohne Farbstoffe […]“ können bei vielen Verbraucher:innen den Eindruck vermitteln, dass die Zutaten auf das notwendigste beschränkt sind und die sonst üblichen Zusatzstoffe fehlen. Trotzdem enthält das Produkt laut Zutatenliste die glutamathaltige Zutat Hefeextrakt, zwei Zusatzstoffe sowie Aromen und Karamellzuckersirup.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Anbieter auf die Angabe „Pur“ verzichten, solange er Zusatzstoffe und für die Lebensmittelindustrie typische Zutaten einsetzt. 

Darum geht’s:

Der Produktname „Bouillon Pur“ steht in großer Fettschrift auf der Schauseite der Verpackung. Auf der Verpackungsoberseite ist dieser Schriftzug noch mit der Werbung „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ ergänzt. Ein weiteres Clean Label auf der Rückseite weist zusätzlich darauf hin, dass die Bouillon zudem keine Konservierungsstoffe und Farbstoffe enthält.
Laut Zutatenliste besteht das Produkt zu 59 Prozent aus den klassischen Zutaten einer Bouillon. Allerdings sind auch die Verdickungsmittel Xanthan und Johannisbrotkernmehl sowie Aromen und Karamellzuckersirup enthalten
In der Zutatenliste taucht mit Hefeextrakt eine Zutat auf, die den Geschmack eines Lebensmittels verstärkt, indem es Glutamat enthält. Allerdings ist Hefeextrakt lebensmittelrechtlich kein geschmacksverstärkender Zusatzstoff wie Glutamat oder Inosinat.
Karamellzuckersirup kann auch als Farbstoff dienen, wird aus rechtlicher Sicht jedoch nicht als Farbstoff und damit als Zusatzstoff eingestuft.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften wie beispielsweise die Zusammensetzung. Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wie Meldungen und Forenanfragen auf Lebensmittelklarheit belegen, sehen sich viele Verbraucher:innen durch den Hinweis „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ und „ohne Farbstoffe“ getäuscht, wenn die Produkte Hefeextrakt und färbende Zutaten enthalten. Aufgrund der Hinweise erwarten Verbraucher:innen, dass der Geschmack weder durch Geschmacksverstärker noch durch Zutaten wie Hefeextrakt und Aromen verstärkt wird und dass das Lebensmittel nicht gefärbt ist. Der Hinweis „Pur“ vermittelt den Eindruck, dass nur die notwendigsten für Bouillon typischen Zutaten vorhanden sind.

Fazit:

Solange der Anbieter Zusatzstoffe und für die Lebensmittelindustrie typische Zutaten einsetzt, sollte er auf die Angabe „Pur“ verzichten. Bei der Auslobung „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ und „ohne Farbstoffe“ sollte unterbleiben, wenn geschmacksverstärkend wirkende und färbende Zutaten sind. 

Stellungnahme der Unilever Deutschland GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Konzentrierte Gemüsebrühe ist die Hauptzutat unserer Knorr Bouillon Pur Gemüse. Für die einfache Anwendung ist die pastöse Konsistenz besonders praktisch, deshalb ist die Zugabe von Verdickungsmitteln notwendig. Der Name des Produktes weist darauf hin, dass Knorr Bouillon Pur ein geschmacklich besonders hochwertiges Produkterlebnis liefert. Hefeextrakt ist kein geschmacksverstärkender Zusatzstoff sondern ein klassisches Lebensmittel, das mit seinem aromatischen, würzigen Geschmack unsere Rezepturen abrundet.

Ergebnis

Das Produkt haben in den Vorjahren bereits diverse Verbraucher an lebensmittelklarheit.de gemeldet. Da sich die Zutatenliste des Produkts stark geändert hat, haben wir die aktuelle Meldung neu bearbeitet.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.