Das ärgert beim Einkauf:

Knorr Würzbasis, Beispiel Mildes Hähnchen Curry

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Nährwertangaben beziehen sich auf zubereitetes Gericht mit spezieller weiterer Zutat und erschweren den Produktvergleich
getaeuscht

Der Hersteller der „Knorr Würzbasis“ bezieht die Nährwertangaben auf ein mit „Rama Cremefine“ zubereitetes Gericht. Da andere Anbieter von Würzmischungen im Markt die Nährwerte pro 100 Gramm Würzmischung angeben, können Verbraucher die Nährwerte dieses Produkts nicht mit beliebigen anderen Würzzubereitungen vergleichen. Daher wäre es verbraucherfreundlich, zusätzlich zu den Angaben pro 100 Gramm fertig zubereitetes Gericht die Angaben pro 100 Gramm Würzmischung anzugeben. Außerdem sollte der Hersteller für das Rezept zur Zubereitung des Produktes herkömmliche weitere Zutaten vorschlagen und keine konkreten Markenprodukte mit speziellem Nährwert.

Die Nährwertangaben bezieht Knorr auf eine Zubereitung in Milliliter und nicht auf das Trockenprodukt in Gramm. Mich interessieren doch die Fette, Proteine und Salz pro Packung oder 100 Gramm, aber nicht für eine Zubereitung mit anderen Produkten wie Rama Cremefine oder so.
Verbraucherin aus Nürnberg vom 10.10.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Hersteller weist auf der Schauseite der Tüte und auf der Rückseite bei den Zubereitungshinweisen darauf hin, dass Verbraucher der Würzmischung bei der Zubereitung 300 Gramm Hähnchenbrustfilet, 200 Gramm Zuckerschoten, 200 Milliliter Kochsahne oder Rama Cremefine und 200 Gramm Ananas hinzufügen müssen. Die Nährwerttabelle listet die Nährwerte nur für das mit Rama Cremefine zubereitete Gericht pro 100 Gramm und pro Portion von 360 Gramm auf. Nach einem kleinen Marktvergleich geben andere Anbieter von Würzzubereitungen die Nährwerte pro 100 Gramm Trockensubstanz an. Ein Vergleich mit diesen Würzzubereitungen ist daher nicht möglich.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt unter anderem, welche Nährwerte zu deklarieren und wie sie zu berechnen sind. So müssen sich beispielsweise die Angaben auf den Zeitpunkt des Verkaufs und üblicherweise auf 100 Milliliter oder 100 Gramm des Produktes beziehen. Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen: Wenn das Lebensmittel ausreichend genau über die Zubereitungsweise informiert, können sich die Nährwerte auf das zubereitete Lebensmittel, beispielsweise auf das verrzehrfertige Gericht, beziehen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Anbieter dürfen die Nährwertangaben auf das zubereitete Gericht beziehen, sofern sie genaue Zubereitungshinweise geben. Wählt ein Anbieter die Bezugsgröße 100 Gramm Packungsinhalt, ein anderer jedoch 100 Gramm des zubereiteten Gerichts für die Nährwertangaben, können Verbraucher verschiedene Würzzubereitungen am Verkaufsregal nicht vergleichen.

Vorliegend gibt der Hersteller die Nährwerte nur für die Zubereitung mit dem Spezialprodukt Rama Cremefine an, das vielleicht nicht alle Verbraucher verwenden möchten. Wenn ein Verbraucher die alternativ angegebene Zutat Kochsahne statt Rama Cremefine für die Zubereitung verwendet, erfährt er nicht die Nährstoffgehalte für das fertige Gericht.

Fazit:

Unserer Ansicht nach wäre es verbraucherfreundlicher, die Nährwertangaben zusätzlich für 100 Gramm der Würzmischung anzugeben, um einen Vergleich mit anderen Würzmischungen zu ermöglichen. Wenn sich Nährwertangaben auf ein verzehrfertiges Lebensmittel beziehen, sollte die Berechnung anhand einer Zubereitung mit herkömmlichen Zutaten erfolgen, nicht mit Markenprodukten mit speziellem Nährwert.

Stellungnahme der Unilever Deutschland GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Gemäß der europäischen Gesetzgebung können die Nährwertdaten für Würzbasen entweder für das Trockenprodukt oder für das zubereitete Gericht angegeben werden. Wir haben dazu Verbraucher befragt und sind zu der Überzeugung gelangt, dass die Nährwertangaben für die zubereitete, verbrauchsfertige Mahlzeit hilfreicher sind als die Information zum Trockenprodukt. Die Nährwertangaben beziehen sich dann auf das mit allen Zutaten vollständig zubereitete Gericht.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.