Kusmi Tea Expure Addict
Zusammenfassung
Der fehlende Kontrast der Schriftfarbe zum Untergrund und die Schriftgröße erschwerten Verbraucher:innen, die Kennzeichnung auf der Rückseite, beispielsweise die Zutatenliste, zu entziffern.
Das Unternehmen hat die Schriftfarbe inzwischen geändert, die Angaben auf den neuen Verpackungen sind jetzt besser lesbar.
Beschwerde
Die Zutaten sind nur in Englisch halbwegs zu entziffern, da durchweg weiße Schrift auf gelbem Untergrund verwendet wurde. Andere Sprachen schätzungsweise in Schriftgröße 6 oder weniger sind daher nicht lesbar, zumal die Packung in Zellophan eingeschweißt ist.
Verbraucher aus Berlin vom 14.11.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Der fehlende Kontrast der Schriftfarbe zum Untergrund und die Schriftgröße erschweren Verbraucher:innen, die Kennzeichnung auf der Rückseite, beispielsweise die Zutatenliste, zu entziffern.
Darum geht’s:
Auf der Vorderseite sind alle Angaben in Englisch verfasst. Die Bezeichnung, die Zutatenliste und der Zubereitungshinweis auf der Rückseite sind in mehreren Sprachen, darunter in Deutsch, in weißer Schrift auf gelbem Hintergrund und in einer Schriftgröße von 1,1 Millimetern aufgedruckt. Durch den fehlenden Kontrast sind diese Informationen für Verbraucher:innen kaum zu entziffern.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass sämtliche Pflichtkennzeichnungen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft erfolgen müssen. Die Mindestschriftgröße beträgt 1,2 Millimeter, bezogen auf das kleine „x“, bei kleinen Verpackungen, deren größte Oberfläche weniger als 80 cm2 aufweist, 0,9 Millimeter.
Die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung regelt zudem, dass Pflichtinformationen in deutscher Sprache aufgedruckt werden müssen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Pflichtangaben wie die Zutatenliste stellen eine wichtige Informationsquelle für Verbraucher:innen dar, die der Hersteller gut sichtbar und lesbar zur Verfügung stellen muss. Die kleine Schriftgröße sowie der fehlende Kontrast der Schriftfarbe zum Untergrund erfüllen unserer Ansicht nach diese Anforderungen nicht.
Fazit:
Der Anbieter sollte einen deutlicheren Kontrast bei den Pflichtangaben durch die Änderung der Schriftgröße und -farbe sowie des Hintergrundes wählen.
Stellungnahme der Orientis Gourmet S.A.S., Paris
Kurzfassung:
Unsere Kennzeichnung entspricht der gesetzlichen Regelung. Die Zeichen erfüllen die Mindestanforderungen an die Größe und die Informationen sind in deutscher Sprache verfügbar. Um die Lesbarkeit zu verbessern, werden wir nun eine schwarze Schrift auf gelbem Hintergrund verwenden und auf die glänzende Schutzfolie verzichten.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Orientis Gourmet S.A.S. am 26.03.2020 abgemahnt. Da der Anbieter die Unterlassungserklärung zunächst nicht unterzeichnete, ging der Fall vor Gericht. Im laufenden Verfahren hat die Orientis Gourmet S.A.S. eingelenkt, die Unterlassungserklärung unterzeichnet und zugesichert, den Tee nicht mehr wie vorliegend geschehen ohne gut lesbares Zutatenverzeichnis in den Verkehr zu bringen. Das geänderte Etikett liegt der Verbraucherzentrale vor.