So haben Hersteller reagiert:

„Lachsstremel Bunter Pfeffer“ wird zu „Lachsstremel Pfeffer“

Änderung: Die Deutsche See passt die Sortenbezeichnung ihres Lachsstremels an die Zutatenliste an, die nur schwarzen Pfeffer aufführt.
Geändert

Der Anbieter wies auf der Schauseite zweimal, im Produktnamen und dem Hinweis „mit einer Auflage von gestoßenem bunten Pfeffer“, auf verschiedenfarbige Pfeffersorten hin. Die Zutatenliste führt lediglich schwarzen Pfeffer auf, nicht aber roten, weißen oder grünen Pfeffer. 
Die Deutsche See hat die Sorte in „Lachsstremel Pfeffer“ umbenannt. Auch im Hinweis ist nur noch von „gestoßenem Pfeffer“ die Rede. Der Begriff bunt taucht auf der Schauseite nicht mehr auf. 

Der Namenszusatz „Bunter Pfeffer“ lässt auf eine Mischung unterschiedlicher Pfeffersorten schließen. Direkt unter der Produktbezeichnung steht „mit einer Auflage aus gestoßenem buntem Pfeffer“.
Es wurde jedoch lediglich schwarzer Pfeffer verwendet. Für die passende Optik von buntem Pfeffer wurde auf Karotten, roten Paprikaflocken und Senfsaat zurückgegriffen. Diese haben nichts zu suchen in einer Mischung aus gestoßenem buntem Pfeffer!
Verbraucherin aus Sarstedt vom 20.02.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Der Lachstremel wirbt mit „Bunter Pfeffer“, obwohl die Zutatenliste lediglich schwarzen Pfeffer aufführt. Der Anbieter sollte die Kennzeichnung korrigieren.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite nennt der Anbieter das Produkt „Lachstremel Bunter Pfeffer“. Der Zusatz „bunter Pfeffer“ fällt durch die weiße Schrift auf braunen Untergrund ins Auge. Der Produktname wird ergänzt durch den Hinweis „heißgeräuchert – genussfertig, praktisch grätenfrei, mit Haut, mit einer Auflage aus gestoßenem bunten Pfeffer“. Das Etikett zeigt das Produkt mit einer Auflage von schwarzen, beigefarbenen und roten Körnern beziehungsweise Stückchen. Durch die Folienverpackung ist auch das Produkt selbst zu sehen. Die Zutatenliste auf der Rückseite listet neben Lachsfilet die Zutaten „Salz, Karotten, Senfsaat, rote Paprikaflocken, Pfeffer schwarz, Zwiebeln, Rauch“ auf.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Hersteller verwendet laut Zutatenliste ausschließlich schwarzen Pfeffer. Es handelt sich somit nicht um das Produkt, das der Anbieter auf der Vorderseite verspricht. 

Fazit:

Der Anbieter sollte die sich widersprechende Kennzeichnung korrigieren.

Stellungnahme der Deutsche See GmbH, Bremerhaven

Kurzfassung:

Nach einer internen Prüfung steht fest, dass die Reklamation berechtigt ist: Die Be-schreibung auf dem Etikett ist nicht korrekt und wird schnellstmöglich angepasst. Die falsche Auslobung mit buntem Pfeffer wird entfernt. Wir betonen, dass es nicht unsere Absicht war, mit missverständlichen Botschaften zu werben. An dieser Stelle ist uns ein Fehler unterlaufen, den wir zu entschuldigen bitten.

Ergebnis

Die Deutsche See hat die Kennzeichnung korrigiert. Der Produktname lautet nun „Lachsstremel – Pfeffer“ und der Hinweis  „Auflage aus gestoßenem Pfeffer“. Die Deutsche See sollte auch das Etikett auf der Rückseite korrigieren. Die Bezeichnung lautet dort auch im Jahr 2023 noch „Lachsstremel ‚Bunter Pfeffer‘“.