Landjunker Pulled Pork: Anbieter gestaltet Verpackung komplett neu
Zusammenfassung
Der prominente Hinweis „Fix & Fertig“ und die Abbildung von Fleisch in einem Burgerbrötchen ließen vermuten, dass die Verpackung einen fertigen Burger enthielt – doch das war nicht der Fall. Stattdessen steckte ein großes Stück Fleisch in der Verpackung. Der Anbieter hat den missverständlichen Hinweis entfernt und bildet auf der Verpackung nur noch das enthaltene Fleisch ab.
Beschwerde
Es ist zwar richtig, dass auf der Packung nur „Pulled Pork“ steht und das Bild mit "Serviervorschlag" gekennzeichnet ist, aber die Kombination aus dem Bild und der Aussage "Fix & Fertig – nur noch erhitzen …" erweckt ganz klar den Anschein, dass es sich hier um einen fertigen Burger handelt. Die Tatsache, dass man nur das Fleisch als ganzes Stück erhält, war äußerst überraschend. Eine Einzelkomponente zu verkaufen und als Serviervorschlag ein fertiges Gericht mit mehr anderen Dingen, als dem eigentlichen Inhalt abzubilden, ist in meinen Augen eine ganz klare Täuschung. "Auspacken, erhitzen, genießen" ist weit, weit weniger, als man tatsächlich tun muss, um ein wirkliches Essen zu erhalten.
Verbraucherin aus Rinkerode vom 04.03.2020
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Die Abbildung des Burgers in Verbindung mit den prominenten Hinweisen „Fix & Fertig“ sowie „Nur noch erhitzen laut Zubereitungshinweis“ kann die Erwartung wecken, dass in der Verpackung ein fertiger Burger enthalten ist. Tatsächlich steckt in der Schachtel ein ungeschnittenes mariniertes Stück Fleisch. Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite die Aufmachung dem Inhalt der Verpackung anpassen.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite sind unter dem Produktnamen „Pulled Pork“ die Hinweise „Fix & fertig“ sowie „Nur noch erhitzen laut Zubereitungshinweis & genießen“ sowie „Auspacken, Erhitzen, Genießen“ aufgedruckt. Neben einer großen Abbildung eines Burgers mit Fleisch und Salat ist klein der Hinweis „Serviervorschlag“ zu lesen. Aus der Bezeichnung und Zutatenliste auf der Rückseite erfahren Verbraucher:innen, dass in der Verpackung ausschließlich gewürztes und mariniertes Schweinefleisch steckt. Laut Zubereitungshinweis dauert die Zubereitung im Backofen 25 Minuten, in der Mikrowelle vier bis zehn Minuten. Nach dem Öffnen der Verpackung finden Käufer:innen ein ungeschnittenes Stück Fleisch in Marinade.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Abbildung des Burgers in Verbindung mit den prominenten Hinweisen „Fix & Fertig“ sowie „Nur noch erhitzen laut Zubereitungshinweis“ kann die Erwartung wecken, dass in der Verpackung ein fertiger Burger enthalten ist. Sie entspricht nicht dem tatsächlichen Aufwand durch Einkauf und Zubereitung weiterer Lebensmittel wie Brötchen und Sauce, der erforderlich ist, um einen fertigen Burger zu erhalten.
Fazit:
Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite die Aufmachung dem Inhalt der Verpackung anpassen.
Stellungnahme der GUSTOLAND GmbH, Oer-Erkenschwick
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Die Produktabbildung enthält den deutlichen Hinweis „Serviervorschlag“ und zeigt die Verwendungsmöglichkeit. Die Angabe „slow cooked“ befindet sich am Rande des abgebildeten Fleisches und ist der zutreffende Hinweis auf die Garmethode. […] Der Zubereitungshinweis steht nicht im Widerspruch zu der Angabe „Fix & Fertig“, sondern ergänzt diese. […] Dennoch haben wir uns dazu entschieden, auf der Vorderseite des Erzeugnisses künftig keinen Serviervorschlag abzubilden.
Ergebnis
Der Anbieter hat die Verpackung komplett neu gestaltet und den Hinweis „Fix & Fertig“ durch die Angabe „Auspacken – Erhitzen – Genießen“ ersetzt. Das Bild zeigt nun ein Stück Fleisch anstatt eines fertigen Burgers.