Das ärgert beim Einkauf:

Licher Natur Radler

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Stabilisator als Bestandteil der Zitronenlimonade widerspricht der Werbung mit „Natur“
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Das Natur Radler von Licher enthält unter anderem den Zusatzstoff „Stabilisator Johannisbrotkernmehl“. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale stehen Zusatzstoffe der Werbung mit „Natur“ entgegen.
Außerdem wird in der Zutatenliste „natürliches Aroma“ aufgeführt; dies muss jedoch nicht bedeuten, dass das Aroma aus den abgebildeten Zitronen stammt.
Der Anbieter sollte die Werbung mit „Natur“ unterlassen. Um grundsätzlich deutlich zu machen, was ein Natur Radler von einem herkömmlichen Radler unterscheidet, wäre ein Hinweis wie „Zitronenlimonade mit Zitronensaft“ besser geeignet.

Für mich müsste ein Produkt das mit "Natur" oder "naturtrüb" beworben wird ohne Zusatzstoffe hergestellt werden und dürfte nur natürliche Stoffe enthalten.
Verbraucherin aus Darmstadt vom 16.04.2015

Darum geht’s:

Der Begriff „Natur“ taucht im Produktnamen auf. Die Bezeichnung des Getränkes lautet „Biermischgetränk aus 50 % Bier und 50 % Zitronenlimonade“. Zur Erläuterung des Natur Radler heißt es auf der Rückseite des Etikettes: „…aus Licher Premium Pilsener und natürlicher Zitronenlimonade“.
Sowohl mit der Zugabe von Zusatzstoffen als auch mit der Verwendung des natürlichen Aromas verbindet die Verbraucherin nicht das angepriesene „Natur Radler“.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften werden unter anderem auch die Zusammensetzung, die Art und Identität eines Lebensmittels verstanden. Die Vorschrift gilt für Werbung als auch für die Aufmachung von Lebensmitteln.
Eine allgemeingültige Definition des Begriffes „natürlich“ gibt es nicht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens erwarten Verbraucher bei der Werbung mit „Natur“ oder „natürlich“ Lebensmittel, die weitgehend naturbelassen, allenfalls mechanisch bearbeitet sind wie Mehl aus dem ganzen Getreidekorn. Zusatzstoffe sind Substanzen, die entweder chemisch gewonnen oder aus Lebensmitteln isoliert werden können. In jedem Fall kommen sie in der Natur so nicht vor.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die Werbung mit „Natur“ verzichten und deutlicher ausdrücken, was ein Natur Radler von einem anderen Radler unterscheidet, beispielsweise durch einen Hinweis wie „Zitronenlimonade mit Zitronensaft“.

Stellungnahme der Licher Privatbrauerei Ihring-Melchior GmbH, Lich

Kurzfassung:

Das Licher Natur-Radler ist ein natürliches Produkt, da alle Bestandteile natürlichen Ursprungs sind. Es finde keine Auslobung „naturbelassen“ statt. Die Herstellung aus Konzentrat mit der entsprechenden Mengenangabe als Anteil in der Zitronenlimonade ist vollumfänglich deklariert und daher transparent. Gerstenmalz wird in der traditionellen Art hergestellt und verwendet, nicht dagegen in der vom Verbraucher erwähnten „isolierten“ Form.

Ergebnis

Das VG Regensburg urteilte am 14.06.2018 zur Frage der Irreführung bei einem Biermischgetränk. Das Ergebnis: Die Limonade eines „Natur Radler“ darf Zitronensaft aus Konzentrat enthalten. Das hier gemeldete Produkt unterscheidet sich aber von dem durch das Gericht beurteilte. Der Hersteller verwendet für das „Natur Radler“ einen Zusatzstoff. Daher halten wir die Beschwerde weiterhin für gerechtfertigt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.