Lidl Fladenbrot aufgetaut
Zusammenfassung
Lidl bewirbt sein Backwarensortiment als „frisch“. Zu dem Sortiment gehört jedoch auch ein aufgetautes Fladenbrot. Dies widerspricht dem, was viele Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer „frischen Backware“ erwarten. Hinzu kommt, dass der Auftauhinweis lediglich im Aushang, der über Allergene und Zusatzstoffe informiert, erscheint. Er erfolgt somit an einer Stelle, an der Verbraucher nicht damit rechnen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Hersteller das Fladenbrot am Verkaufsregal deutlich als „aufgetaut“ kennzeichnen.
Beschwerde
Wie ich vor geraumer Zeit durch puren Zufall festgestellt habe, wird in den LIDL Filialen neben frisch aufgebackenen Backwaren auch aufgetautes Fladenbrot verkauft, ohne dass dies erkennbar als solches gekennzeichnet ist. Ich bin aufgrund der an Backwarentheke angebrachten Hinweise "Bis zu 40 Brot- und Backwaren immer frisch" und "Wir backen mehrmals täglich frisch für Sie" auch davon ausgegangen, dass dies so ist und habe immer gleich mehrere Fladenbrote gekauft und diese nicht gleich verbraucht, sondern nochmals eingefroren.
Ich habe sowohl bei der Filialleitung wie auch per E-Mail bei der LIDL Zentrale dies reklamiert, allerdings hat sich bisher nichts an dieser Kundentäuschung geändert. Wie ich in Erfahrung bringen konnte, ist es zwar zulässig Backwaren einzufrieren und später im wieder aufgetauten Zustand zu verkaufen. Allerdings schreibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung vor, dass bei solchen Lebensmitteln, der Hinweis „aufgetaut“ die Bezeichnung ergänzen muss. Und dies ist bei LIDL nicht der Fall. Es ist nur der für den Käufer nicht wahrnehmbare Zusatz auf einem für alle angebotenen Backwaren neben der Verkaufstheke angebrachten DIN-A-4 großem Hinweisblatt über Allergene und Zusatzstoffe bei dem Fladenbrot der kaum erkennbare Text "aufgetaut" hinzugefügt.
Da meine Bemühungen über eine vorschriftsmäßige Warenauszeichnung bisher erfolglos waren, möchte ich Sie gerne bitten, sich dieser irreführenden Verkaufspraxis einmal anzunehmen.
Verbraucher aus Rotenburg Fulda vom 27.02.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Darum geht’s:
Lidl bewirbt sein Backwarensortiment als frische Backwaren mit Aussagen wie „Unser Brot - Wir backen mehrmals täglich frisch“ und „Über 40 Brot- und Backwaren immer frisch". In dem Sortiment befindet sich ein Fladenbrot. Das Regalschild führt den Namen „Pide Fladenbrot mit Sesam und Kümmel“ und den Preis der angebotenen Backware auf. Daneben steht auf einem weiterem Schild „Allergen- & Zusatzstoffhinweise siehe Aushang Brotregal“. Der Aushang „Allergene & Zusatzstoffe“ informiert über die Bezeichnung und die Zutaten der jeweiligen Backwaren. Bei dem Fladenbrot folgt im Anschluss an die Bezeichnung, der Hinweis „aufgetaut“. Danach folgen Informationen über Allergene „enthält Weizen, Sesam“ und der Hinweis „Kann Spuren von […] enthalten“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
Des Weiteren schreibt die Verordnung einen Hinweis „aufgetaut“ bei Lebensmitteln vor, die vor dem Verkauf tiefgefroren wurden und aufgetaut verkauft werden. Der Hinweis wird der Bezeichnung des Lebensmittels hinzugefügt. Ausgenommen von der Hinweispflicht sind beispielsweise Lebensmittel, bei denen das Auftauen keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit oder Qualität des Lebensmittels hat.
Weder die Lebensmittelinformationsverordnung noch die Leitsätze für Brot und Kleingebäck formulieren Anforderungen an die Beschaffenheit und Herstellung von Backwaren, die als „frische Backwaren“ oder „frisch gebackenen Backwaren“ ausgelobt werden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Werden Backwaren in Verbindung mit der Aussage „frisch“ beworben, erwarten Verbraucherinnen und Verbraucher keine aufgetauten Backwaren. Dies zeigt auch eine von Lebensmittelklarheit durchgeführte Umfrage. Daher sollte bei dem zuvor tiefgefrorenen Fladenbrot der Hinweis „aufgetaut“ deutlich auf dem Schild am Verkaufsregal erscheinen. Verbraucher werden kaum damit rechnen, dass dieser Hinweis in einem separaten Aushang mit der Titel „Allergene & Zusatzstoffe“ zu finden ist. Selbst dort ist er leicht zu übersehen.
Fazit:
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Hersteller das Fladenbrot am Verkaufsregal deutlich als „aufgetaut“ kennzeichnen.
Stellungnahme der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, Bad Wimpfen
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Eine Täuschung ist nicht zu erkennen. Sollte sich der Hinweis „Bis zu 40 Brot- und Backwaren immer frisch“ über dem Backregal befunden haben, bedeutet das gerade nicht, dass alle Backwaren „immer frisch“, also frisch aufgebacken sind. Gerade deshalb wird der Zusatz „Bis zu“ vorangestellt. Der gesonderte Hinweis bei den Allergen- und Zusatzstoffen, auf den direkt am Preisschild verwiesen wird, ist daher ausreichend.