Lisa’s Kartoffel Chips Chili Lime
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Abgebildete Früchte, die auch im Sortennamen auftauchen, sollten auch im Lebensmittel vorkommen. Hier sorgen nur ein Säuerungsmittel und Aroma für den Geschmack nach Limette. Der Anbieter sollte die Rezeptur überdenken oder in der Aufmachung der Schauseite die Limette entfernen und auf die Aromatisierung hinweisen.
Beschwerde
Die hochpreisigen Kessel-Bio-Chips werben auf der Vorderseite mit der Abbildung einer Chilischote und eines großen Limettenspalts. Die Zutatenliste weist aber nur natürliche Aromen (welche auch immer) und Zitronensäure aus.
Das Produkt wirbt mit Qualitätssiegeln und Authentizität bis hin zum Namen des Kochs und der Kesselnummer auf jeder Verpackung. Ich empfinde es als täuschend, wenn die abgebildete Frucht dann nur als Nachahmung aus Aroma existiert.
Verbraucherin aus Frankfurt vom 14.12.2015
Darum geht’s:
Die Chips werben durch das Wort „Lime“ und das Bild eines Limettenstücks für Limette. Die Zutatenliste nennt keine Bestandteile von Limette, sondern natürliche Aromen und das Säuerungsmittel Zitronensäure.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unserer Auffassung nach können Verbraucher nachvollziehbar erwarten, dass Limette im Produkt vorkommt.
Natürliches Aroma muss zwar aus einem natürlichen Rohstoff stammen, aber nicht zwangsläufig aus einem Lebensmittel. Es darf aus pflanzlichen und tierischen Ausgangsstoffen sowie aus Mikroorganismen wie Schimmelpilzen gewonnen sein. Das Säuerungsmittel Zitronensäure sorgt lediglich für einen säuerlichen Geschmack aber nicht den speziellen Geschmack von Limette.
Fazit:
Der Anbieter sollte die Limette als Zutat verwenden oder auf der Schauseite durch den Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ klar stellen, dass Aroma für den Limettengeschmack verantwortlich ist.
Stellungnahme der Aroma Snacks GmbH & Co. KG, Amtzell
Kurzfassung:
Die auf der Vorderseite der Packung verwendete Bezeichnung „Chili & Lime“ sowie der dort abgebildete Limettenspalt zeigen dem Verbraucher auf einen Blick, welche Geschmacksrichtung das Produkt aufweist. In der Deklaration auf der Rückseite ist klar ersichtlich, dass keine Limetten enthalten sind. Der Limettengeschmack wird durch den Einsatz eines natürlichen Limettenaromas erzielt.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.