Das ärgert beim Einkauf:

Mandel-Tonka Creme

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Mehr Milchpulver als Mandeln und kaum Tonkabohne im Glas
getaeuscht

Der Produktname sowie die Abbildung lassen eine andere Zusammensetzung des Brotaufstrichs erwarten. Tatsächlich handelt es sich bei der „Mandel-Tonka Creme“ um einen Aufstrich basierend auf Milchpulver und einer geringen Menge Tonkabohne.

Der Hersteller der Creme sollte bereits auf der Schauseite auf Milchbestandteile als wesentliche Zutat hinweisen und die Tonkabohne weniger prominent bewerben.

Auf dem Cover ist überhaupt keine Milch abgebildet, aber das Milchpulver ist immer noch der Hauptbestandteil.
Verbraucherin aus München vom 10.02.2020

Aus der Aufmachung ist nicht ersichtlich, dass ein wesentlicher Milchanteil (24 % Magermilchpulver) enthalten ist; vor hellem Bildhintergrund ist lediglich ein schlecht erkennbares Glas Milch abgebildet. Ein analog aufgemachtes RAPUNZEL Produkt "Mandel Creme" enthält keinerlei Milchbestandteile; ausgehend von diesem Produkt kann der Verbraucher daher nicht erwarten, dass "Mandel Tonka Creme" 24 % Milchpulver enthält. Des Weiteren ist der Anteil an Tonka-Bohnen minimal, d. h. der am geringsten enthaltene Bestandteil hinter Bourbon-Vanille. Der Hersteller sollte umgehend den Namen in z. B. Milch-Mandel-Creme ändern. Der Gehalt an fast einem Viertel Milchpulver wird vom Hersteller völlig unterschlagen, was bei meiner Laktose intoleranten Frau zu großen Beschwerden führte. Der Tonka-Bohnengehalt ist dagegen völlig zu vernachlässigen.
Verbraucher aus Dresden vom 08.01.2014

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Schauseite der „Mandel-Tonka Creme“ weist durch die Abbildung auf die Zutat Mandeln hin. Die Zutatenliste nennt als erste Zutat mit 24 Prozent Milchpulver und an zweiter Stelle Mandeln. Die Tonkabohne steht an letzter Stelle der Zutatenliste ohne Mengenangabe hinter dem Gewürz Bourbon-Vanille.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Weiterhin ist in der LMIV festgelegt, dass ein Anbieter die Menge einer Zutat, die er in der Bezeichnung oder durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorhebt, auf der Lebensmittelverpackung kennzeichnen muss. Ausgenommen davon sind unter anderem Zutaten, die nur zur Geschmacksgebung in kleinen Mengen zugesetzt werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Produktname und Abbildungen können einen falschen Eindruck über die Zusammensetzung des Brotaufstrichs vermitteln.

Fazit:

Der Hersteller der Creme sollte bereits auf der Schauseite auf Milchbestandteile als wesentliche Zutat hinweisen und die Tonkabohne weniger prominent bewerben.

Stellungnahme der RAPUNZEL Naturkost GmbH, Legau

Kurzfassung erstellt von der Verbraucherzentrale:
Bei der Mandel-Tonka Creme handelt es sich um einen süßen Brotaufstrich. Dieser besteht aus verschiedenen Zutaten. Die Geschmack charakterisierenden Zutaten sind bei dieser Creme die Mandeln und natürlich die Tonkabohne. Daher wurde für dieses Produkt der Name Mandel-Tonka Creme gewählt. Die Tonkabohne ist eine Gewürzkomponente und fällt daher nicht unter die Quid-Regelung (es ist also keine Deklaration des prozentual enthaltenen Anteils in der Zutatenliste erforderlich).

Ergebnis

Der Hersteller hat uns 2020 mitgeteilt, dass die Stellungnahme aus 2014 nach wie vor gültig sei.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.