Das ärgert beim Einkauf:

Mars Bounty Minis 9er Packung

Gewichtsangabe und Anzahl der Riegel passen nicht zur Füllmenge der Packung
getaeuscht

Neun Riegel Bounty Minis mit jeweils 28,5 Gramm sollen laut Schauseite im Verpackungsbeutel sein. Die Füllmenge ist auf der Rückseite mit 275 Gramm angegeben. Rechnerisch ergeben sich aber nur 256,5 Gramm. Die Angaben passen somit nicht zusammen. Der Hersteller sollte die Kennzeichnung korrigieren.

Wird verkauft in Gesamtverpackung. Inhalt laut Aufschrift = 9 x Bounty Minis a 28,5 Gramm. Nach Grundschulausbildung ist das ein Gesamtinhalt von 256,5 Gramm. Aber: Auf der Gesamtverpackung wird das Gewicht des Inhaltes aber mit 275 Gramm deklariert. Mein Verstand sagt: Das ist irreführend, ist Betrug.
Verbraucher aus Dersum vom 25.02.2024

Es gibt von Bounty zwei verschiedene 9er Packungen mit jeweils 9 Riegeln mit je 28,5 g. Einmal in Tüte mit Gesamtgewicht 275 g und einmal in Reihe (ein großer „Riegel“) mit 256,5 g. Preise liegen hier bei rund 13 €/kg und rund 9 €/kg für ein und dieselbe Menge - irrsinnigerweise allerdings mit verschiedenen Gesamtgrammzahlen. Explizit steht auf beiden Packungen eine Grammzahl pro Riegel von 28,5 g.
Verbraucher aus Hessen vom 29.06.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Kennzeichnungen auf einer Verpackung müssen zusammenpassen. Das ist hier nicht der Fall. 

Darum geht’s:

Auf der Schauseite des Beutels mit „Bounty Minis“ ist die Stückzahl groß als „9 x“ gekennzeichnet. Die auf derselben Seite abgedruckte Kalorienangabe bezieht sich auf „1 x = 28,5 g“. Daneben ist stilisiert ein Riegel abgebildet, der somit 28,5 Gramm wiegen soll. Auf der Rückseite der Verpackung ist die Füllmenge mit 275 Gramm angegeben. 
Auf einer anderen im Handel erhältlichen Verpackungsform, bei der die Bountys nebeneinander angeordnet sind, stehen auf der Schauseite dieselben Angaben. Die Füllmenge beträgt laut Rückseite dort 256,5 Gramm, was rechnerisch korrekt ist.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, unter anderem über die Menge eines Lebensmittels. Weiterhin müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und für die Verbraucher:innen leicht verständlich sein. Diese Grundsätze stehen in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Kennzeichnungen auf Lebensmittelverpackungen müssen zusammenpassen. Das ist hier nicht der Fall: Neun Riegel à 28,5 Gramm wiegen weniger als die für die gesamte Füllmenge des Beutels angegebenen 275 Gramm. 
Erstaunlicherweise passen die Angaben auf einer anderen Packungsform mit demselben angegebenen Riegel-Gewicht zur Füllmengenangabe 256,5 Gramm.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Kennzeichnung korrigieren.

Stellungnahme der Mars GmbH, Unterhaching

Kurzfassung:

Damit Konsumenten über den Inhalt unserer Produkte informiert sind, deklarieren wir auf den besagten Verpackungen unter anderem das Gesamtgewicht und die Stückzahl der Riegel. Dabei handelt es sich je um Mindestangaben, sodass in der Packung mindestens die angegebene Stückzahl und mindestens das angegebene Gesamtgewicht enthalten ist, oft ein wenig mehr.