Meggle Barbecue Brot Feurige Chili-Füllung
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die Abbildung auf der Verpackung zeigt ein aufgeschnittenes Brot, das reichlich mit einer Creme gefüllt ist. Nach dem Backen zeigt sich ein Brot, das teilweise nur an der Oberseite mit etwas Crème gefüllt ist.
Das zubereitete Brot steht im krassen Gegensatz zur Abbildung des Brotes auf der Verpackung. Der Anbieter sollte eine realistische Abbildung wählen.
Beschwerde
Der Inhalt, der auf der Packung angepriesen wird, entspricht nicht ansatzweise dem wirklichen Inhalt.
Verbraucherin aus Essen vom 24.04.2020
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Darum geht’s:
Auf der Schauseite des Barbecue-Brotes ist ein aufgeschnittenes Brot zu sehen, das reichlich mit einer Creme gefüllt ist. Bei Zubereitung zweier Proben durch die Verbraucherzentrale hat sich ein Brot gezeigt, das teilweise nur an der Oberseite mit etwas Crème befüllt ist.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Abbildung des aufgeschnittenen Brotes weicht deutlich von dem Ergebnis des zubereiteten Brotes ab. Statt einer gleichmäßig verteilten Füllung enthält das zubereitete Brot wenig und zudem eine sehr unregelmäßig verteilte Füllung. Die Abbildung entspricht nicht dem tatsächlichen Inhalt.
Fazit:
Der Anbieter sollte eine realistische Abbildung wählen.
Stellungnahme der Molkerei MEGGLE Wasserburg GmbH & Co. KG, Wasserburg am Inn:
Kurzfassung:
Es kam punktuell zu technischen Schwierigkeiten bei der Dosage der Füllung, in dem einzelne Fülldosen durch die stückigen Chillischoten verstopften und damit einzelne Baguettes zu wenig befüllt waren. Wir arbeiten intensiv an der Lösung des Problems.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.