Meine Metzgerei Schwarzwälder Schinken
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:
Zusammenfassung:
Der Produktname und das Label „Geschützte Geographische Angabe (g.g.A.)“ weisen auf einen Schinken aus dem Schwarzwald hin. Andere Angaben auf der Produktverpackung nennen ebenso wie das zusätzliche Datenblatt zur Herkunft auf der Internetseite von Aldi-Süd ausschließlich Niedersachsen. Für keinen Schritt der Fleischerzeugung und -verarbeitung ist einen Ort im Schwarzwald angegeben. Der Hersteller sollte diese widersprüchlichen Angaben auflösen und den Bezug zum Schwarzwald auf der Verpackung und bei den zusätzlichen Herkunftsinformationen im Internet erläutern.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite der Schinkenverpackung fallen neben dem Produktnamen „Schwarzwälder Schinken“ das Geoschutz-Siegel der EU „Geschützte Geographische Angabe“ ins Auge. Kleingedruckt darunter und noch einmal auf der Rückseite steht die Adresse des verantwortlichen Herstellers aus Niedersachsen. Das Länderkürzel im Identitätskennzeichen lautet NI für Niedersachen. Ein Kasten auf der Verpackungsrückseite verweist auf die Internetseite von Aldi Süd oder alternativ auf das Einscannen des QR-Codes hin, um weitere Informationen zur Fleischherkunft zu erhalten. Das entsprechende Datenblatt nennt nur Deutschland oder Orte in Niedersachsen für die Erzeugung und Verarbeitung.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die EU-Verordnung für Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel regelt unter anderem das Label „Geschützte Geografische Angabe” (Geoschutz). Hersteller müssen den Geoschutz für jedes Produkt einzeln beantragen. Der Antrag für die Bezeichnung „Schwarzwälder Schinken“ legt fest, dass eine zwei bis dreiwöchige Räucherung über Tannenhölzern aus dem Schwarzwald und die anschließende dreiwöchige Schinkenreifung in Klimaräumen ausreicht, um den Schinken als „Schwarzwälder Schinken“ zu kennzeichnen.
Das Identitätskennzeichen ist eine Pflichtkennzeichnung auf tierischen Lebensmitteln. Es stellt keine Verbraucherinformation dar. Es gibt den Behörden der Lebensmittelüberwachung anhand von Kürzeln den Betrieb an, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Bei einem Schinken, der über den Produktnamen auf den Schwarzwald verweist und ein Siegel trägt, das die geographische Herkunft garantiert, verunsichern Hinweise auf der Verpackung, die auf andere Regionen hinweisen. Gibt der Hersteller zusätzliche Informationen zur Herkunft, die anstatt den vermeintlichen Widerspruch aufzulösen diesen verstärken, vermuten Verbraucher unseres Erachtens nachvollziehbar eine Täuschung.
Fazit:
Der Hersteller sollte die widersprüchlichen Angaben zur Herkunft auflösen, in dem er über den Bezug zum Schwarzwald sowie die Fleischherkunft auf der Verpackung und bei den zusätzlichen Herkunftsinformationen im Internet informiert.
Stellungnahme der H. Klümper GmbH & Co. KG, Schüttorf
Kurzfassung:
Wir haben Ihre Beschwerde zum Anlass genommen und unseren Handelspartner kontaktiert, um zukünftig eine weitere Verarbeitungsstufe auf der Internetseite pflegen zu können. Bis zur abschließenden Klärung werden wir das Portal „manuell“ um diesen Punkt ergänzen. Diese zusätzliche Information werden wir bei der zukünftigen Produktion entsprechend einpflegen und auch über das Portal kommunizieren können.
Ergebnis
Der Hersteller hat die Daten zur Verarbeitung auf herkunft.aldi-sued.de differenziert und kennzeichnet neu, dass die Räucherung in Gengenbach im Schwarzwald und die weitere Verarbeitung wie das Abpacken in Niedersachsen stattfindet.
Leider können Verbraucher, die nur die Verpackungsangaben sehen, nach wie vor irritiert sein. Verbraucherfreundlicher wäre daher, die widersprüchlichen Herkunftsangaben auch auf der Verpackung zu erklären und die Fleischherkunft offenzulegen.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.