Meßmer Heidelbeere-Kokos
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Beschwerde
Es sind Heidelbeeren und Kokos abgebildet, aber so gut wie nicht enthalten
Verbraucherin aus Berlin vom 21.07.2017
In der Zutatenliste sind Heidelbeere und Kokos als letztes aufgeführt, also nur in Spuren vorhanden: Äpfel, Hibiskus, Hagebutten, Orangenschalen, Süßholzwurzeln, Aroma (Heidelbeere, Kokos), süße Brombeerblätter, Heidelbeeren, Kokosraspeln. Meines Erachtens sollten dann die Heidelbeeren und die Kokosnuss nicht so prominent dargestellt werden. Oder der Tee sollte Apfel-Hibiskus-Hagebuttentee mit Heidelbeer-Kokosaroma heißen.
Verbraucherin aus Kiel vom 06.07.2017
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Zusammenfassung:
Die Aufmachung der Teeverpackung erweckt nach Ansicht der Verbraucherzentrale den Eindruck, dass die Teemischung zumindest überwiegend aus Heidelbeere und Kokos besteht. Daran ändert auch der Hinweis auf das Aroma auf der Vorderseite der Verpackung kaum etwas. Vier andere Pflanzenteile sind in höherer Menge in der Teemischung und die beworbenen Zutaten nur in verschwindend geringer Menge enthalten und der Geschmack ist durch Aroma verstärkt. Der Anbieter sollte die Packungsgestaltung so ändern, dass kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entsteht.
Darum geht’s:
Der Tee stellt mit dem Produktnamen und originalgetreuen Abbildungen Heidelbeeren und Kokos auf der Schauseite als Zutaten heraus. In der unteren linken Ecke der Schauseite steht in kleiner Schrift „Früchtetee mit Heidelbeere-Kokos-Aroma“. Die Bezeichnung „Früchtetee aromatisiert Heidelbeere-Kokos-Geschmack“ steht auf der Rückseite. Die darunter aufgeführte Zutatenliste nennt als Hauptzutaten des Tees Äpfel, Hibiskus, Hagebutten und Orangenschalen. Die prominent beworbenen Zutaten Heidelbeere und Kokosraspeln stehen an letzter Position. Aroma mit der Geschmacksrichtung Heidelbeere und Kokosnuss ist in größerer Menge enthalten. Die Verbraucherinnen sind beim Einkauf davon ausgegangen, dass Heidelbeere und Kokos die Hauptzutaten sind.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
Die LMIV regelt außerdem die Kennzeichnung der Mengenangaben von Zutaten, die auf einem Lebensmittel abgebildet oder genannt sind. Zum Beispiel sollen Verbraucher bei einer Hervorhebung der Zutat durch Worte oder Bilder erfahren, wie viel von der jeweiligen Zutat im Produkt vorhanden ist. Es gibt jedoch Ausnahmen: Hersteller dürfen die Mengenangabe weglassen, wenn sie eine Zutat in „geringer Menge zur Geschmacksgebung“ verwenden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Aus unserer Sicht können Verbraucher einen Tee erwarten, der im Wesentlichen aus den auf der Vorderseite ausgelobten Zutaten besteht. Dies ist hier nicht der Fall. Heidelbeere und Kokos machen insgesamt nur einen verschwindend geringen Anteil der Zutaten aus. Der Anbieter gibt die beiden Zutaten dem Tee quasi als „Alibizutat“ zu. Die weder auf der Schauseite noch in der Bezeichnung genannten preiswerteren Zutaten Äpfel, Hibiskus und Hagebutte sowie Orangenschalen bilden die Grundlage des Tees. Den Geschmack des Tees nach Heidelbeere und Kokos bestimmt in erster Linie das Aroma.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Aufmachung der Verpackung der Zusammensetzung des Tees anpassen.
Stellungnahme Ostfriesische Tee Gesellschaft GmbH & Co. KG, Seevetal
Kurzfassung:
Der Artikel mit dem Produktnamen Meßmer "Heidelbeere-Kokos" wird gemeinsam mit der ergänzenden Produktbezeichnung "Früchtetee mit Heidelbeere-Kokos-Aroma" auf der Schauseite aus unserer Sicht angemessen charakterisiert. Hierbei handelt es sich um die vorrangeige Beschreibung des Artikels, basierend auf den bestimmenden geschmacklichen Komponenten. Die exakte Zusammensetzung dieses Früchtetees ist den Angaben auf der Faltschachtel zu entnehmen.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.