Das ärgert beim Einkauf:

Meßmer Schlaf schön Lavendelblüte-Baldrian

Die Verpackung vermittelt eine schlaffördernde Wirkung aufgrund von Lavendel und Baldrian, die aber nur in minimalen Mengen vorhanden sind.
getaeuscht

Der Name „Schlaf schön Lavendelblüte-Baldrian“ und die Gestaltung der Verpackung vermitteln den Eindruck, dass der Tee eine schlaffördernde Wirkung haben soll, die auf Lavendel und Baldrian als Zutaten beruht. Von Arzneitees sind Lavendel und Baldrian als beruhigend und schlaffördernd bekannt. Der „Schlaf schön“-Tee wird aber als Lebensmittel verkauft. Zudem sind die beworbenen Kräuter kaum vorhanden. 
Der Anbieter sollte Namen und Aufmachung für den Kräutertee ändern.

Ich möchte mich über den Produktnamen „Schlaf Schön Tee – Lavendelblüte-Baldrian“ beschweren. Ich habe ihn in erster Linie gekauft, da ich aufgrund des Produktnamens davon ausgegangen bin, dass der Hauptanteil der Zutaten eben aus Lavendelblüten und Baldrianwurzel besteht und dieser Tee gut vor dem Einschlafen getrunken werden kann. Nach dem Kauf und einem Blick auf die 10-Zutatenliste ist mir aufgefallen, dass die Lavendelblüten erst auf Platz 8 und die Baldrianwurzel erst auf Platz 10 erwähnt werden. Die Zutaten auf den ersten Plätzen lassen sich bei dem Produktnamen „Schlaf Schön Tee – Lavendelblüte-Baldrian“ nicht erahnen, daher ist dieser Produktname irreführend. 
Verbraucherin aus Frankfurt vom 03.03.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Name „Schlaf schön“ und die Gestaltung der Verpackung vermitteln den Eindruck, dass der Tee schlaffördernd wirkt. Die Hinweise auf Lavendelblüte und Baldrian verstärken den Eindruck. Die beworbenen Kräuter sind aber kaum vorhanden.

Darum geht’s:

Der Tee heißt „Schlaf schön“ und weist auf der Schauseite auf Lavendelblüte und Baldrian hin. Abgebildet ist eine in einem Mond liegende, lächelnde Frau vor dunklem Hintergrund. Der Tee enthält neben 20 Prozent Äpfel und verschiedenen Kräutern 3,5 Prozent Lavendelblüten und 2 Prozent Baldrianwurzel.
Auf der Website wird beim Tee in der Rubrik „Teewissen“ beschrieben, dass Lavendel eine beruhigende und fiebersenkende Wirkung nachgesagt wird.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Gesundheitsbezogene Angaben – dazu gehören auch Abbildungen – dürfen nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) nur verwendet werden, wenn die Aussagen wissenschaftlich nachgewiesen sind und für das beworbene Lebensmittel zugelassen wurden. Weiterhin gelten bei gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln besondere Kennzeichnungsvorschriften oder bei Lebensmittelwerbung entsprechende verpflichtende Informationen. Unter anderem ist ein Verzehrmuster anzugeben, das erforderlich ist, um die positive Wirkung zu erzielen.
Krankheitsbezogene Werbung ist für Lebensmittel verboten.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Von Arzneitees ist bekannt, dass Lavendel und Baldrian eine beruhigende und schlaffördernde Wirkung haben sollen. Dieses Image nutzt die Firma Meßmer, um ihren Tee als „Schlaf schön“-Tee mit Hinweis auf die beiden Kräuter zu vermarkten. Tatsächlich sind Lavendelblüten und Baldrianwurzel zusammen nur zu 5,5 Prozent im Tee vorhanden. Die Gesamtaufmachung der Verpackung vermittelt somit den falschen Eindruck, dass der Tee hauptsächlich aus Baldrian und Lavendel besteht und der Tee insgesamt eine schlaffördernde Wirkung hat. Diese müsste die Firma Meßmer wissenschaftlich nachweisen.

Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass Meßmer auf der Website ausdrücklich damit wirbt, dass Lavendel eine beruhigende und fiebersenkende Wirkung nachgesagt wird. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit handelt es sich bei der beruhigenden Wirkung um eine gesundheitsbezogene Angabe. Das Produkt erfüllt nach unserer Rechtsauffassung die Voraussetzungen für die Angabe „beruhigend“ jedoch nicht. Die Werbung mit einer fiebersenkenden Wirkung wertet Lebensmittelklarheit als krankheitsbezogene Aussage, die für Lebensmittel unzulässig ist.

Fazit:

Der Anbieter sollte Namen und Aufmachung für den Kräutertee ändern, so dass er keine falsche Erwartung an die Zusammensetzung und Wirkung der Teemischung weckt.

Stellungnahme der Ostfriesische Tee Gesellschaft GmbH & Co. KG, Seevetal

Kurzfassung:

Der Name Schlaf schön und die ergänzende Bezeichnung Kräutertee mit Lavendelblüten und Baldrian auf der Schauseite charakterisieren und kennzeichnen u.E. den Artikel angemessen. Es handelt sich um die vorrangige Beschreibung, basierend auf den bestimmenden geschmacklichen Komponenten. Bei besonders intensiven Zutaten, wie Lavendel und Baldrian, sind verhältnismäßig kleine Mengen sinnvoll, um sensorisch (Geruch und Geschmack) deutlich wahrnehmbar zu sein. Eine Überdosierung dieser Zutaten würde sich negativ auf den Geschmack auswirken. Die exakte Zusammensetzung ist dem Zutatenverzeichnis zu entnehmen.

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Ergebnis

Rubrik „Teewissen“, messmer.de, 21.04.2023

Die Firma hat den Hinweis auf eine beruhigende und fiebersenkende Wirkung von Lavendel von der Website entfernt.