Das ärgert beim Einkauf:

Metzgerfrisch Bio-Kasseler Organic

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Die prominente Werbung für die Herkunft aus Deutschland steht im Widerspruch zur Angabe „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“.
getaeuscht

Sowohl die prominente Darstellung des Familienbetriebs als auch die Deutschlandflagge lassen erwarten, dass das Fleisch ausschließlich von deutschen Biohöfen stammen. Die Herkunftsangabe aus „EU- und Nicht-EU-Landwirtschaft“ steht im Widerspruch dazu. Sie ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Gewürze nicht aus Deutschland stammen. Der Hersteller sollte den Widerspruch durch einen Hinweis zur Herkunft der weiteren Zutaten ausräumen.

Auf der Verpackung ist ein Familienbetrieb aus Deutschland abgebildet und zusätzlich ein Deutschlandaufkleber verklebt, dass man den Eindruck hat, das Produkt sei aus Deutschland. Also sozusagen regional. Bei genauerem Hinsehen, nur mit Brille oder Lupe erkennbar, sieht man auf dem De Öko Zeichen, dass das Produkt aus EU und nicht EU Ländern kommt. Das finde ich eine absolute Irreführung des Verbrauchers und finde es nicht hinnehmbar!
Verbraucherin aus Kleinmachnow vom 28.07.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Auf der Frontseite wird ein Familienbetrieb aus Franken mit einem Foto und der daneben stehenden Beschreibung prominent beworben. Auf dem Sichtfenster ist eine Deutschlandflagge mit dem Hinweis „Hergestellt mit ausgewähltem deutschen Bio-Fleisch“ abgebildet. Ebenfalls auf dem Sichtfenster ist unter der Öko-Kontrollstellennummer der Hinweis „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ aufgedruckt.  

Das ist geregelt:

Die EU-Ökoverordnung schreibt bei Bio-Produkten eine Herkunftsangabe der landwirtschaftlichen Zutaten vor. Sie kann als „EU-Landwirtschaft“ oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ erfolgen oder mit dem Ländernamen, falls alle Zutaten des Lebensmittels aus diesem Land stammen. Dabei müssen kleine Zutatenmengen nicht einbezogen werden. Liegt deren Anteil in der Summe über zwei Prozent, sind sie bei der Herkunftsangabe zu berücksichtigen. Das können beispielsweise Gewürze sein.

Außerdem dürfen Informationen über Lebensmittel nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Sowohl die prominente Darstellung des Familienbetriebs als auch die Deutschlandflagge lassen erwarten, dass das Fleisch ausschließlich von deutschen Biohöfen stammen. Die Herkunftsangabe aus „EU- und Nicht-EU-Landwirtschaft“ steht im Widerspruch dazu. Sie ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Gewürze nicht aus Deutschland stammen. Auch wenn beide Angaben für sich genommen stimmen, kann der Widerspruch bei Verbrauchern Zweifel über die tatsächliche Herkunft aufkommen lassen. Zudem ist der Hinweis aus unserer Sicht nicht klar formuliert, da nicht ausreichend deutlich wird, dass es sich ausschließlich um Fleisch aus Deutschland handelt.

Fazit:

Der Hersteller sollte den Widerspruch durch einen Hinweis zur Herkunft der weiteren Zutaten ausräumen.

Stellungnahme der Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG, Heilsbronn

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Das Erzeugnis ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet und auch nicht missverständlich. Auf der Schauseite des Erzeugnisses wird unübersehbar direkt unterhalb der dargestellten Umrisse von Deutschland darauf hingewiesen, dass das Erzeugnis „mit ausgewähltem deutschen Bio-Fleisch“ hergestellt wird.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.