Das haben Gerichte entschieden:

Mewell muss Gesundheitswerbung für Grüntee-Extrakt Kapseln entfernen

Nach Gerichturteil: Online-Händler darf Grüntee-Kapseln der Marke Profuel nicht mit antioxidativer Wirkung und Entgiftung bewerben.
Geändert per Gerichtsurteil

Mit Aussagen wie „ideal für Fettabbau & Diät“ und „hohe antioxidative Wirkung“ warb die Mewell GmbH gesundheitsbezogen für ihre Grüntee-Extrakt Kapseln. Diese sind jedoch nicht zulässig wie das Landgericht Konstanz urteilte. Des Weiteren sind die krankheitsbezogenen Aussagen wie die Behandlung von Magen- und Darmbeschwerden für die Kapseln aus Grüntee-Extrakt nicht erlaubt.  
Der Anbieter hat die unzulässigen Aussagen inzwischen auf der Website entfernt.

Der Hersteller Profuel wirbt auf seiner Website mit einer antioxidativen Wirkung der Grüntee-Extrakt-Kapseln. Dies ist meines Wissens nach nicht für Grüntee-Extrakt zugelassen.
Verbraucher aus Heilbronn vom 13.07.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Der Anbieter bewirbt „Grüntee-Extrakt Kapseln“ maßlos übertrieben mit Wirkungen auf die Gesundheit und Schutz vor Krankheiten. Nach Rechtsauffassung von Lebensmittelklarheit sind diese Aussagen verboten.

Darum geht’s:

Auf Profuel.de bewirbt der Online-Händler seine Grüntee-Extrakt Kapseln mit zahlreichen positiven Eigenschaften wie:

  • Ideal für Fettabbau & Diät
  • Hohe antioxidative Wirkung
  • Beim Abnehmen trägt das Grüntee-Extrakt als Diäthelfer unterstützend zu einem erfolgreichen Fettabbau bei. 
  • Ebenso hilft das Grüntee-Extrakt durch dessen antioxidative Wirkung dem Körper bei der Unschädlichmachung freier Radikale und vielem mehr. 
  • Grüntee wird in der fernöstlichen Naturheilkunde seit über tausend Jahren als wohltuendes Getränk geschätzt und gilt dort als eines der gesündesten Lebensmittel überhaupt. In der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) wird Grüntee vorwiegend zur Unterstützung der Entgiftung des Körpers eingesetzt und zur Behandlung von Akne, Magen- und Darmbeschwerden und Blasenentzündungen empfohlen.
  • Als Wirkstoffe wurden bei dem Grüntee die Catechine ausgemacht. Hierbei handelt es sich um sekundäre Pflanzenstoffe mit antioxidativer Wirkung. Das Epigallocatachingallat (EGCG), ein hochwirksames Antioxidans, sticht beim Grüntee besonders hervor, da es rund einen Drittel der Grüntee-Blätter ausmacht. 

Das ist geregelt: 

Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. Danach sind Angaben gesundheitsbezogen, wenn sie einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit vermitteln. Sie dürfen nach der HCVO nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein. Nur vom Gesetzgeber zugelassene gesundheitsbezogene Angaben dürfen für Lebensmittel verwendet werden.
Zur Zulassung eingereichte Angaben über die antioxidative Wirkung von grünem Tee, zur Gewichtsabnahme und Fettverbrennung, wurden aber abgelehnt.
Außerdem dürfen nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Grüntee-Kapseln, die beim Abnehmen helfen, das Körperfett reduzieren und Giftstoffe im Körper unschädlich machen – mit der Realität hat das nichts zu tun. Deshalb sind solche Werbeaussagen für Grüntee-Extrakt verboten. Rechtsvorschriften sollen Verbraucher:innen vor täuschenden Angaben schützen. Das gilt auch für die Firma Mewell.

Fazit:

Die Firma sollte die krankheitsbezogenen Aussagen entfernen und sich auf zugelassene gesundheitsbezogene Aussagen beschränken.

Stellungnahme der Mewell GmbH, Überlingen

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 13.08.2024 liegt bisher keine Rückmeldung vor.

Ergebnis

Der Anbieter hat die unzulässige Werbung für das Produkt im Online-Shop entfernt.