Milka Tender Milch
Zusammenfassung
Die Aufmachung der „Biskuit-Rouladen mit Milchcremefüllung“ lässt nicht erwarten, dass Alkohol enthalten ist. Nur in der Zutatenliste ist Alkohol aufgeführt.
Alkoholhaltige Lebensmittel sollten einen gut lesbaren und schnell auffindbaren Hinweis auf Alkohol tragen.
Beschwerde
In dem Produkt befindet sich Alkohol. Und das ist nicht sofort ersichtlich. Es ist nun mal so, dass nicht alle Konsument:innen auf die Zutatenliste schauen. Und es gibt Kinder und ehemalige Alkoholkranke, die gerne sowas essen. Die kleinste Menge Alkohol reicht schon aus, um wieder abhängig zu werden.
Und das Kindeswohl wird gefährdet. Milka streitet das ab und weist jede Schuld von sich. Es sei nur eine kleine Menge Alkohol, die nicht schädlich und nur zum geschmeidig halten des Kuchens ist, so der Wortlaut aus meinen Erinnerungen rekonstruiert. Das ist falsch. Es muss endlich etwas passieren. Süßwaren mit Alkohol müssen fernab von alkoholfreien Süßigkeiten stehen und auf dem Titelbild kenntlich gemacht werden. Es klappt doch auch mit Laktose, Vegan, Vegetarisch und Gluten.
Ich fühlte mich betrogen, weil ich unseren Jugendlichen was Gutes wollte. Ich aß davon eins und merkte den Alkoholgeschmack. Sonst ist der Alkohol mir vorher nicht aufgefallen. Ich habe sie den Kindern und Jugendlichen wieder abgenommen und Milka sofort angeschrieben. Die Antwort sehen Sie ja oben.
Wer schaut denn bei Süßigkeiten auf die Zutatenliste? Ich ab sofort immer. Kennzeichnung AUF dem TITELBILD des Produkts: Enthält Alkohol.
Verbraucherin aus Kassel vom 20.07.2022
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Aufmachung der „Biskuit-Rouladen“ lässt keine alkoholische Zutat erwarten. Ein Hinweis darauf sollte jedoch gut erkennbar und schnell auffindbar sein.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite des „Milka Tender“ gibt es keinen Hinweis auf Alkohol als Zutat für die Biskuit-Rouladen. Die Rückseite der Verpackung ist vollflächig bedruckt. Unter anderem stehen dort die Bezeichnung und die Zutaten in sechs Sprachen. Die Angaben sind in kleiner Schriftgröße und dicht gedrängt. Der Alkoholzusatz taucht erst in der klein gedruckten Zutatenliste als eine von einundzwanzig Zutaten auf.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt für verpackte Lebensmittel vor, alle verwendeten Zutaten im Zutatenverzeichnis aufzulisten. Auch Alkohol oder alkoholhaltige Zutaten zählen dazu. Einen zusätzlichen Hinweis auf Alkohol an anderer Stelle schreibt die LMIV nicht vor.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Viele Verbraucher:innen möchten aus unterschiedlichen Gründen keinen Alkohol zu sich nehmen oder ihren Kindern geben. Sie sollten auf den ersten Blick erkennen können, ob der Hersteller dem Lebensmittel Alkohol zugesetzt hat. Wenn Alkohol nur in einer langen und schlecht lesbaren Zutatenliste auftaucht, ist dies leicht übersehen. Insbesondere dann, wenn aufgrund der Bezeichnung oder Aufmachung des Produktes Alkohol nicht als Zutat erwartet wird.
Fazit:
Alkoholhaltige Lebensmittel sollten zusätzlich zur Angabe in der Zutatenliste einen gut lesbaren und schnell auffindbaren Hinweis auf Alkohol tragen.
Stellungnahme der Mondelez Deutschland GmbH & Co. KG, Bremen
Kurzfassung:
Alkohol wird in unseren Produkten nicht nur aus geschmacklichen Gründen eingesetzt, sondern um empfindliche Zutaten zu schützen und eine optimale Haltbarkeit zu erzielen. Durch solche Zusätze lässt sich die Sicherheit des Produkts über den gesamten Zeitraum der Mindesthaltbarkeit gewährleisten. Uns ist bewusst, dass Alkohol für manche Menschen ein Tabu darstellt. Aus diesem Grund weisen wir den Alkohol immer deutlich in der Zutatenliste aus.