Milram Paprika Quark
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Das Werben mit dem Verzicht auf bestimmte Zusatzstoffe können Verbraucher als täuschend ansehen, wenn das Lebensmittel andere Zutaten mit vergleichbarer Wirkung enthält. Der Anbieter sollte auf die missverständliche Werbung verzichten. Nur so sind falsche Erwartungen beim Kunden von vornherein ausgeschlossen.
Beschwerde
Auf der Verpackung steht klar und deutlich "ohne Zusatz von Farbstoffen". Laut Zutatenliste ist aber färbendes Lebensmittel Paprikaextrakt drin.
Verbraucher aus München vom 11.01.2014
Darum geht’s:
Der Quark ist mit dem Hinweis „Ohne Zusatz von Farbstoffen“ beworben. Trotzdem steht in der Zutatenliste „färbendes Lebensmittel Paprikaextrakt“, das die Rottönung des Quarks verstärkt, aber nicht zu den Farbstoffen zählt. Hierdurch können sich Verbraucher getäuscht sehen, die die Färbung des Quarks als Hinweis auf den Paprikagehalt interpretieren.
Das ist geregelt:
Laut Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über ein Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf seine Eigenschaften. Dazu zählt auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Solche Irreführungen sind in der Werbung und Aufmachung eines Lebensmittels unzulässig.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Verbraucher können sich nach Ansicht der Verbraucherzentrale nachvollziehbar getäuscht sehen, da für sie in der Regel kein Unterschied zwischen der Zugabe eines isolierten Farbstoffes und eines färbenden Extraktes bestehen muss. Rechtlich zählen Lebensmittel wie Paprikaextrakt nicht zu den Zusatzstoffen, weshalb der Hinweis, „ohne Zusatz von Farbstoffen“ den Tatsachen entspricht. Nichtsdestotrotz sollte der Anbieter seine Produkte nicht mit dieser Werbung anpreisen, da sie für Verbraucher in der beschriebenen Weise missverständlich sein kann.
Stellungnahme der DMK Deutsches Milchkontor GmbH, Bremen
Kurzfassung:
Die Deklaration des MILRAM Paprika Quarks entspricht den geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Farbstoff ist ein gesetzlich festgelegter Begriff. Färbende Lebensmittel gehören nicht zu den Farbstoffen. Gurke hat kaum Eigengeschmack, die Abbildung von Gurke würde den Geschmack des Quarks nicht korrekt widerspiegeln. Der mengenmäßige Anteil an Gurke wird freiwillig im Zutatenverzeichnis angegeben.
Ergebnis
Der Anbieter hat die Zutat „färbendes Lebensmittel Paprikaextrakt“ in „Paprikaextrakt“ geändert. Dadurch wurde der Widerspruch zu der Werbung mit „ohne Zusatz von Farbstoffen“ beseitigt. Der Extrakt aus der Paprikaschote trägt konzentriert zum Geschmack bei und hat gleichzeitig den Effekt den Quark leicht rot zu färben.
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Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.