So haben Hersteller reagiert:

Milupa Gute Nacht Milchbrei Vollkorn Früchte ehemals Milupa Abendbrei Vollkorn-Früchte

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Milch nun im Produktnamen genannt
Geändert

Das Produkt für die Säuglingsernährung ab dem 6. Monat ist lediglich als Abendbrei bezeichnet und weist zusätzlich verbal und bildlich auf Vollkorn und Früchte als Zutaten hin. Tatsächlich handelt es sich um ein Trockenerzeugnis für einen Milch-Getreide-Obstbrei mit 51,3 % Folgemilch. Drei Getreidemehle sind nicht aus dem vollen Korn. Die Produktbezeichnung auf der Schauseite sollte zum Inhalt passen und deutlich machen, dass das Produkt zum wesentlichen Teil aus Folgemilch besteht.

Auf der Haupt-(Vorder-)Seite ist weder in der Kennzeichnung noch in den Abbildungen auch nur annähernd erwähnt, dass es sich um einen Milchbrei handelt. Im Gegenteil, es wird suggeriert, dass es sich hauptsächlich um Getreide und Früchte handelt, während über 50 % der Zutaten der Milchanteil stellt. Ich hatte tatsächlich einen Brei kaufen wollen, der nur die in der Kennzeichnung erwähnten Zutaten enthält, da mein Baby noch gestillt wird und kein Bedarf an zusätzlicher Milch besteht. Dies ist der Hauptgrund meiner Verärgerung, man könnte aber weiterfahren damit, dass in der Kennzeichnung von Vollkorn die Rede ist, wenn nur 4 der 7 benutzen Getreide Vollkorn sind.
Verbraucherin aus Lörrach vom 09.12.2013

Darum geht’s:

Das Produkt heißt „Abendbrei Vollkorn-Früchte“ und zeigt auf der Schauseite eine Schüssel mit Brei, drei Arten frisches Obst und verschiedene Getreideähren. Erst die Zutatenliste auf der Rückseite macht klar, dass es sich um ein Breipulver mit über 50 % Folgemilch handelt und die Getreidemehle Reis, Gerste und Mais nicht alle Bestandteile der ganzen Körner enthalten.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Solche Irreführungen sind in der Werbung und Aufmachung eines Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Ernährung im ersten Lebensjahr besteht in der Regel in den ersten vier Monaten aus Milchnahrung, zu der dann im zweiten Lebenshalbjahr nach und nach drei verschiedene Breie, Gemüse-Kartoffel-(Fleisch-)Brei, Getreide-Milch-Brei und milchfreier Getreide-Obst-Brei, hinzukommen. Die Breimahlzeiten können direkt aus den Lebensmitteln oder mit Hilfe von Fertigprodukten zubereitet werden. Für die Getreidebreie gibt es Gläschen und Trockenerzeugnisse, die von den drei wesentlichen Zutaten, Getreide – Milch – Obst, entweder eine, zwei oder alle drei  Zutaten enthalten. Das Angebot ist sehr groß und für Verbraucher praktisch nicht überschaubar. Umso wichtiger ist eine klare Kennzeichnung, was in den Produkten steckt.

Es ist unserer Ansicht nach verständlich, wenn Eltern bei einem Brei, der auf den ersten Blick nur die Zutaten Getreide und Obst anpreist, keine Milch erwarten. Ist wie hier außerdem explizit Vollkorn genannt, sollten auch nur Vollkornerzeugnisse im Produkt stecken.

Fazit:

Die Kennzeichnung sollte den Inhalt der Verpackung bereits auf der Schauseite klar widerspiegeln, z. B. der Produktname „Milchbrei mit Folgemilch, Getreide und Obst“ lauten.

Stellungnahme der Milupa GmbH, Friedrichsdorf/Ts.

Kurzfassung:

Der Milupa Abendbrei Vollkorn-Früchte, ab dem 6. Monat enthält als eine der Hauptzutat Folgemilch. Diese wird heute in der Zutatenliste gekennzeichnet und künftig auch auf der Vorderseite. Von den 27,5 Prozent Getreidemehlen im Abendbrei sind mehr als 90 Prozent Vollkorn, sodass das Produkt als Vollkorn bezeichnet wird.

Ergebnis

Im Rahmen eines Marktchecks 2016 haben wir eine Änderung des Produktes festgestellt. Der Anbieter hat den Produktnamen angepasst: Statt „Abendbrei Vollkorn-Früchte“ heißt es jetzt „Gute Nacht Milchbrei Vollkorn Früchte“.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.