„Mit 100 % Tomaten“ beworben, aber weitere Zutaten enthalten
Zusammenfassung
Bei der Werbung „Mit 100 % sonnengereiften italienischen Tomaten“ können Verbraucher:innen ausschließlich gehackte Tomaten erwarten. Erst in der Zutatenliste erfahren Verbraucher:innen, dass außer Tomaten auch Tomatensaft, Zucker und Salz enthalten sind. Der tatsächliche Tomatenanteil ist unklar.
Der Anbieter sollte auf die Werbung „Mit 100 % sonnengereiften italienischen Tomaten“ verzichten oder klarer formulieren, worauf sich die 100 Prozent beziehen.
Beschwerde
Prominent auf der Vorderseite der Dose steht "Mit 100 % sonnengereiften italienischen Tomaten". Laut Zutatenliste sind aber zu den gehackten Tomaten noch Tomatensaft, Zucker und Salz zum Produkt dazugegeben worden. Das ist nicht mein Verständnis eines Produkts mit 100 % Tomaten.
Verbraucher aus Dossenheim vom 07.01.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Wer nicht in die Zutatenliste schaut, kann getäuscht werden: Der prominente Hinweis "Mit 100 % sonnengereiften italienischen Tomaten" vermittelt ein Produkt, das ausschließlich Tomaten enthält. Das stimmt jedoch nicht.
Darum geht’s:
Die Firma Felice Conserve bietet unter der Marke „Baresa“ unter anderem das Produkt „Bio Classic Gehackte Tomaten“ an. Auf der Schauseite der Dose wirbt das Unternehmen prominent "Mit 100 % sonnengereiften italienischen Tomaten" und zeigt gehackte Tomaten mit Flüssigkeit in einer geöffneten Dose. An den Rändern der Schauseite stehen jeweils mit dem Bild einer Tomate die Hinweise „100 % Italienisch“ und „Sonnengereift“. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Bio gehackte Tomaten in Tomatensaft“. Die Zutatenliste nennt gehackte Tomaten, Tomatensaft, Zucker und Salz als Zutaten.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die prominente Werbung mit 100 Prozent past nicht. Dass Verbraucher die Angabe auf die Menge an Tomaten am Gesamtprodukt beziehen, ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit naheliegend. Weder der Produktname „Gehackte Tomaten“ noch die Abbildung geben Anlass, einen Blick auf die Bezeichnung und die Zutatenliste zu werfen. Auch der zusätzliche Hinweis „100 % Italienisch“ macht nicht deutlich, dass wider Erwarten weniger als 100 Prozent italienische Tomaten enthalten sind.
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass für die gehackten Tomaten die erforderliche Mengenkennzeichnung in der Bezeichnung oder der Zutatenliste fehlt.
Fazit:
Der Anbieter sollte auf die Werbung „Mit 100 % sonnengereiften italienischen Tomaten“ verzichten oder klarer formulieren, worauf sich die 100 Prozent beziehen. Die Menge an gehackten Tomaten sollte in der Bezeichnung oder Zutatenliste stehen.
Stellungnahme der Felice Conserve SrL, Poggiomarino/Italien
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 28.01.2025 liegt keine Antwort vor.