So haben Hersteller reagiert:

Mönchshof Biermischgetränk Natur Radler

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Hersteller korrigiert die „Natürlich“-Werbung, denn rückverdünntes Konzentrat ist kein „natürlicher Zitronensaft“
Geändert

Das Natur Radler von Mönchshof wirbt mit natürlichem Zitronensaft. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale entsprechen stärker verarbeitete Lebensmittel wie hier, Zitronensaft aus Zitronensaftkonzentrat, nicht der Werbung mit „natürlich“. Denn zusätzlich zur rein mechanischen Bearbeitung des Saftpressens kommt hier das Konzentrieren des Saftes hinzu. Der Anbieter sollte die Werbung mit „natürlich“ in Zusammenhang mit dem Zitronensaft unterlassen. Um deutlich zu machen, was ein Natur Radler von einem herkömmlichen Radler unterscheidet, wäre ein Hinweis wie „mit Zitronensaft“ besser geeignet.

 

Für mich müsste ein Produkt, das mit "Natur" oder "naturtrüb" beworben wird, nur natürliche Stoffe enthalten. Genauso denke ich dürfte es nicht aus Fruchtsaftkonzentrat hergestellt sein, da es sonst nicht mehr natürlich sondern verarbeitet ist.
Verbraucherin aus Darmstadt vom 16.04.2015

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Produktmeldung

Darum geht’s:

Der Begriff „Natur“ taucht im Produktnamen und als Hinweis „Mit natürlichem Zitronensaft“ auf. Abgebildet sind eine ganze und eine aufgeschnittene Zitrone. Die Zutatenliste nennt als Bestandteile aus der Zitrone drei Prozent Zitronensaft aus Zitronensaftkonzentrat und natürliches Zitronenaroma mit anderen natürlichen Aromen. Zitronensaft aus Zitronensaftkonzentrat entspricht für die Verbraucherin nicht dem angepriesenen „natürlichen Zitronensaft“.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften werden unter anderem auch die Zusammensetzung, die Art und Identität eines Lebensmittels verstanden.

Eine allgemeingültige Definition des Begriffes „natürlich“ gibt es nicht.

Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger hat 2016 beschlossen, dass Zitronensaft unabhängig davon, ob er aus Zitronensaftkonzentrat hergestellt wird oder als Direktsaft, nicht als „natürlich“ oder „echt“ ausgelobt werden darf. Er sieht darin eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens erwarten Verbraucher bei der Werbung mit „natürlich“ Lebensmittel, die weitgehend naturbelassen, allenfalls mechanisch bearbeitet sind wie Mehl aus dem ganzen Getreidekorn oder Tomatenstücke aus frischen Tomaten. Diesem Verarbeitungsgrad entspricht unserer Ansicht nach der gepresste Zitronensaft. Für das Natur Radler wird dieser Zitronensaft zusätzlich bearbeitet, in dem das Wasser und eventuelle Aromen abgetrennt und später wieder zugefügt werden, zum Teil aus anderer Quelle. Damit liegt nach Meinung der Verbraucherzentrale ein deutlich größerer Verarbeitungsgrad vor, der nicht der Werbung „natürlicher Zitronensaft“ gerecht wird.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die Werbung mit „natürlichem Zitronensaft“ verzichten und deutlicher ausdrücken, was ein Natur Radler von einem anderen Radler unterscheidet, beispielsweise durch einen Hinweis wie „mit Zitronensaft“.

Stellungnahme der Kulmbacher Brauerei AG, Kulmbach

Kurzfassung:

Zutaten von Mönchshof Natur Radler sind neben reinem Gerstenmalz, Hopfen und Hefe Limonade mit drei Prozent Zitronensaftkonzentrat, natürliches Zitronenaroma ausschließlich aus der Frucht und als geschmackliche Abrundung weitere natürliche Fruchtaromen, die aus der jeweiligen Frucht stammen. Wir verzichten auf den Einsatz künstlicher Süß- und Konservierungsstoffe.

Ergebnis

Das VG Regensburg urteilte am 14.06.2018 zur Frage der Irreführung bei einem Biermischgetränk. Das Ergebnis: Die Limonade eines „Natur Radler“ darf Zitronensaft aus Konzentrat enthalten. Das hier gemeldete Produkt unterscheidet sich aber von dem durch das Gericht beurteilte. Hier wirbt der Hersteller speziell mit der Angabe „mit natürlichem Zitronensaft“ für das Biermischgetränk. Daher halten wir die Beschwerde weiterhin für gerechtfertigt.

Im Rahmen einer Marktbeobachtung hat die Verbraucherzentrale 2019 eine Änderung des Etiketts festgestellt. Der Anbieter hat das Wort „natürlich“ durch „erfrischend“ ersetzt sowie den Hinweis „aus Zitronensaftkonzentrat“ ergänzt..

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.